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Aufstiegs-Bafög, Wohngeld: Gesetzliche Änderungen bei Aus- und Weiterbildung


Aufstiegs-Bafög, Wohngeld
Gesetzliche Änderungen bei Aus- und Weiterbildung

Von dpa
31.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Ab August sollen Arbeitnehmer, die sich etwa vom Gesellen zum Service-Techniker weiterbilden wollen, finanziell besser gefördert werden.Vergrößern des Bildes
Ab August sollen Arbeitnehmer, die sich etwa vom Gesellen zum Service-Techniker weiterbilden wollen, finanziell besser gefördert werden. (Quelle: Christophe Gateau/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)

Berlin (dpa) - Die einen wollen nach der Schule einen Beruf erlernen,
die anderen wollen in ihrem erlernten Beruf vorankommen. Beide
Gruppen sind von den gesetzlichen Änderungen betroffen, die zum 1.
August in Kraft treten:

Aufstiegs-Bafög: Weiterbildungen - etwa zum Fachwirt oder zur
Erzieherin - werden ab August vom Staat finanziell stärker gefördert.
So ist das Aufstiegs-Bafög - das frühere Meister-Bafög - künftig
nicht mehr auf eine Fortbildung beschränkt, sondern kann für bis zu
drei Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden: zum
Beispiel vom Gesellen zum Servicetechniker, vom Servicetechniker zum
Meister und vom Meister zum Betriebswirt. Bei einer
Vollzeit-Weiterbildung gibt es vom Staat zudem in Zukunft mehr Geld
zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Ausbildung: Pünktlich zum Beginn des neuen Lehrjahres treten neue
Ausbildungsverordnungen für acht modernisierte Ausbildungsberufe in
Kraft. Neben verschiedenen IT-Berufen sind unter anderem auch
angehende Bankkaufleute betroffenen, deren Ausbildung der zunehmenden
Digitalisierung angepasst wird. Die bisher eigenständigen
Ausbildungen zum Film- und zum Videoeditor werden zum Lehrberuf
Mediengestalter Bild und Ton zusammengeführt.

Gesundheit: Um flexibel auf die Corona-Krise reagieren zu können,
durften Krankenhäuser in den vergangenen Monaten auf bestimmten
Stationen von der vorgeschriebenen Mindestbesetzung mit Pflegekräften
abweichen. Für Intensivmedizin und Geriatrie (Altersheilkunde) läuft
diese Sonderregelung aus - dort gelten ab 1. August wieder die
üblichen Personaluntergrenzen. In den Bereichen Kardiologie,
Unfallchirurgie, Herzchirurgie und Neurologie dürfen die Untergrenzen
jedoch weiterhin unterschritten werden, wenn es sich wegen stark
steigender Patientenzahlen nicht vermeiden lässt.

Wohngeld: Auf den Inseln in Nord- und Ostsee erhalten Geringverdiener
künftig mehr Wohngeld. Weil die Mieten dort nämlich in der Regel
deutlich höher sind als auf dem Festland, gibt es in der
Wohngeldverordnung, die über die Höhe der Zuschüsse entscheidet,
künftig eine neue Mietstufe für "Inseln ohne Festlandanschluss".

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