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Das erste eigene Geld: Wie viel verdient man in der Ausbildung?


Das erste eigene Geld
Wie viel verdient man in der Ausbildung?

Von dpa
08.07.2020Lesedauer: 3 Min.
In der Ausbildung verdienen viele junge Menschen zum ersten Mal ihr eigenes Geld.Vergrößern des Bildes
In der Ausbildung verdienen viele junge Menschen zum ersten Mal ihr eigenes Geld. Aber wie viel ist das eigentlich und was kann man tun, wenn das Geld nicht reicht?. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)

Berlin (dpa/tmn) - Bankkauffrau, Konditor, Friseur oder Maurerin: Mit dem Schulabschluss in der Tasche beginnt für viele junge Menschen in der Ausbildung ein neuer Lebensabschnitt. Und mit ihm füllt sich meistens zum ersten Mal das eigene Konto.

Vorbei sind die Zeiten, in denen man sparsam mit dem Taschengeld der Eltern sein musste. Doch wie viel Geld verdient man während der Ausbildung eigentlich? Und was tun, wenn das Geld nicht reicht? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wie viel verdiene ich in der Ausbildung?

Die Höhe der Ausbildungsvergütungen in Deutschland variiert deutlich und hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab - etwa von der Branche, von Tarifverträgen oder der Größe des Betriebs. Jeder Auszubildende schließt mit seinem Ausbildungsbetrieb einen Vertrag ab, der die Höhe der Vergütung beinhaltet.

In tarifgebundenen Betrieben muss mindestens die im Tarifvertrag vorgesehene Vergütung gezahlt werden. Diese wird von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern regelmäßig ausgehandelt.

Die Bandbreite ist groß, das zeigenDatendes Bundesinstituts für Berufsbildung von 2019: So erhielten angehende Friseurinnen und Friseure in tarifgebundenen Betrieben im Osten im ersten Jahr ihrer dualen Ausbildung durchschnittlich 336 Euro brutto pro Monat. Maurer-Azubis im Westen dagegen kommen im dritten Ausbildungsjahr im Schnitt auf 1473 Euro. Im Gesamtdurchschnitt lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen bei 939 Euro pro Monat.

Was gilt in Betrieben ohne Tarifvertrag?

Paragraf 17im Berufsbildungsgesetz (BBiG) besagt, dass die Ausbildungsvergütung "angemessen" sein muss. In nicht-tarifgebundenen Betrieben muss die Vergütung nach aktueller Rechtsprechung deshalb mindestens 80 Prozent der branchenspezifischen tariflichen Vergütung betragen.

Seit 2020 ist imBBiGzudem eine Mindestausbildungsvergütung vorgeschrieben, die nicht unterschritten werden darf: Sie beträgt 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr und wird im Laufe der Ausbildung jährlich erhöht.

Wer bezahlt die Ausbildungsvergütung?

Die Kosten für die Ausbildung tragen in Deutschland maßgeblich die Betriebe. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gibt an, dass ein Handwerksbetrieb über den Verlauf einer Ausbildung im Schnitt rund 16 500 Euro in einen Auszubildenden investiert.

Die Ausbildungsvergütung hat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts drei Funktionen: Sie soll dem Auszubildenden und seinen Eltern zur Durchführung der Berufsausbildung eine finanzielle Hilfe sein, sie soll die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten und schließlich soll sie eine Entlohnung darstellen.

Anders als ein Lohn im klassischen Sinne dient die Ausbildungsvergütung aber weder der Existenz- noch der Lebensstandardsicherung. "Gehalt oder Lohn sind dazu da, den Lebensunterhalt vollständig zu bestreiten, eine Vergütung jedoch ist ein Zuschuss zum Lebensunterhalt während einer Zeit des Lernens", heißt es beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Dieser "begrenzte Zweck" wird laut ZDH auch dadurch deutlich, dass während einer Ausbildung die Unterhaltspflicht der Eltern fortbesteht und diese für in der Ausbildung befindliche Kinder Anspruch auf Kindergeld haben.

Was tun, wenn das Geld nicht reicht?

Generell haben Auszubildende Anspruch aufBerufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können - etwa weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Bei der Berechnung ist eventuell auch der Verdienst der Eltern beziehungsweise des Partners oder der Partnerin relevant.

Zudem besteht während der Ausbildung weiterhin ein Anspruch auf Bezug des Kindergeldes. Auszubildende können aber auch Wohngeld beantragen oder einen Bildungskredit von der Förderbank KfW beziehen. Zuständig sind die Agenturen für Arbeit.

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