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Darf der Chef kranke Mitarbeiter zu Hause anrufen?


Bei einer Krankschreibung
Darf der Chef kranke Mitarbeiter zuhause anrufen?

Von dpa
Aktualisiert am 27.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Eine erkrankte Frau bekommt einen Anruf: Wer krank zu Hause ist, kann selbst entscheiden, ob er ans Telefon geht, wenn der Chef anruft.Vergrößern des Bildes
Krankschreibung: Wer krank zu Hause ist, kann selbst entscheiden, ob er ans Telefon geht, wenn der Chef anruft. (Quelle: Christin Klose//dpa-tmn)
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Wer vom Arzt krankgeschrieben wird, muss meistens Bettruhe halten und zu Hause bleiben. In dem Fall ist der Arbeitnehmer von allen Pflichten im Betrieb befreit. Doch was ist, wenn der Chef anruft? Müssen Sie als Mitarbeiter ans Telefon gehen? Ein Anwalt klärt auf.

Vielleicht ist es nur eine Erkältung, die einen für ein paar Tage außer Gefecht setzt. Oder eine längere Erkrankung, wegen der ein Arbeitnehmer zu Hause bleibt. Darf der Chef seinen Mitarbeiter dann dort anrufen? "Anrufen kann der Arbeitgeber natürlich im Prinzip", sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Ob der Arbeitnehmer dann aber ans Telefon gehe, könne dieser letztendlich selbst entscheiden.

Was darf der Arbeitgeber fragen?

Es sei gesetzlich nicht geregelt, zu was der Arbeitgeber Informationen einholen darf. "Der Arbeitgeber kann fragen, bis wann der Mitarbeiter voraussichtlich wiederkommt. Fragen zur Erkrankung des Mitarbeiters, etwa was er denn hat, gehen den Arbeitgeber aber nichts an", erklärt Schipp.

Genauso wenig dürfe der Arbeitgeber Druck machen. Etwa, indem er darauf hinweist, wie oft der Arbeitnehmer schon krank war oder wann er spätestens wieder im Büro sein soll. "Das hat keine rechtliche Relevanz", betont Schipp.

Kranke Mitarbeiter müssen keine Aufgaben übernehmen

Hat der Chef zu arbeitsplatzbezogenen Belangen Fragen, muss ein kranker Mitarbeiter das im Normalfall nicht beantworten. Es gebe aber Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis – "von einer nicht plausiblen Verweigerungshaltung ist also abzuraten", meint der Fachanwalt.

Schipp nennt ein Beispiel: So kann sich der Vorgesetzte etwa nach dem Computerpasswort eines Mitarbeiters erkundigen, wenn dieser krank ist, damit die Arbeit weitergehen kann – solange sichergestellt ist, dass nach der Rückkehr die Änderung seines Passworts möglich ist. "Richtige Arbeitsaufgaben müssen erkrankte Arbeitnehmer von zu Hause aus aber nicht erledigen", stellt der Fachanwalt klar.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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