Plus von neun Euro Empfänger von Hartz IV bekommen ab 2014 mehr Geld
Wer die Grundsicherung Arbeitslosengeld II empfängt, bekommt ab Anfang 2014 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende soll Anfang kommenden Jahres von 382 auf 391 Euro steigen. Das sieht die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums für die Kabinettssitzung an diesem Mittwoch vor.
Die geplante Anhebung entspricht einem Zuwachs von fast 2,3 Prozent. Sie liegt damit über der Preissteigerungsrate von zuletzt 1,5 Prozent. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie künftig jeweils 353 Euro oder acht Euro mehr als bisher.
Regelsätze werden jährlich an Löhne und Preise angepasst
Bis 2010 wurden die Sätze von Hartz IV im Gleichschritt mit den Renten angepasst - jeweils zum 1. Juli entsprechend der Nettolohnentwicklung des Vorjahres. Seit der vom Bundesverfassungsgericht erzwungenen Reform gibt es für den sogenannten Regelbedarf im Hartz-IV-System einen neuen Anpassungsmechanismus. Er regelt, dass die Geld-Leistungen entsprechend der Entwicklung von Löhnen und Preisen fortgeschrieben werden.
In diesen Mischindex geht die Preisentwicklung zu 70 Prozent und die Lohnentwicklung zu 30 Prozent ein. Die Anpassung nach diesem gesetzlich festgeschrieben Mechanismus erfolgt immer zu Jahresbeginn.
Wohlfahrtsverband hatte 437 Euro monatlich gefordert
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte jüngst eine deutlich stärkere Anhebung gefordert. Der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Ulrich Schneider, nannte in der "Neuen Presse" aus Hannover einen Regelsatz von 437 Euro monatlich. Das wäre eine Steigerung um 14,4 Prozent. Hinzu müssten einmalige Leistungen etwa für die Ersatzbeschaffung eines Kühlschranks oder Kinderfahrrads kommen.
Grund seien die stark gestiegenen Preise für Lebensmittel. Schneider sagte, schon mit den jetzt vorgesehenen 4,30 Euro am Tag pro Erwachsenem für alle Mahlzeiten sei eine vernünftige Ernährung nicht sicherzustellen.
Alte und neue Regelsätze im Überblick
in Euro | seit Januar 2013 | ab Januar 2014 |
Erwachsener | 382 | 391 |
Partner | 345 | 353 |
Kinder bis sechs Jahre | 224 | 229 |
Kinder (sieben bis 14 Jahre) | 255 | 261 |
Kinder (15 bis 18 Jahre) | 289 | 296 |