Konto leer? Was Sie tun können, wenn Sie kein Gehalt bekommen haben
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber kein Gehalt bekommen, können Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen. Denn der Arbeitgeber ist Ihnen vertraglich verpflichtet und muss das vereinbarte Gehalt monatlich pünktlich auszahlen, ganz egal, welche Gründe für ihn aktuell dagegensprechen.
Vom Arbeitgeber kein Gehalt bekommen
Mit einem gültigen Arbeitsvertrag haben Sie ein Recht auf Auszahlung des Gehalts. Fällig ist es jeweils zum Monatsende, das heißt, es muss spätestens zum ersten Tag des Folgemonats auf dem Konto eingehen. Wenn Ihr Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkommt, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie Sie auf die fehlende Zahlung reagieren können.
Am besten sprechen Sie persönlich mit Ihrem Arbeitgeber, warum er die Zahlung versäumt hat. Ist dies nicht möglich, können Sie ihn auch schriftlich auffordern, das Gehalt zu zahlen, sowie ihm gleichzeitig eine konkrete Frist setzen. Weiterhin können Sie im Schreiben darauf hinweisen, dass Sie gegebenenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und die Arbeit einstellen, wenn das Gehalt nicht innerhalb der gesetzten Frist bei Ihnen eingeht.
Abmahnung und Zinsen, wenn Sie kein Gehalt bekommen
Eine weitere Möglichkeit ist die Abmahnung, wenn Sie sowieso schon planen, bald einen neuen Job anzutreten. Denn wenn der Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, steht Ihnen das Recht zur fristlosen Kündigung zu. Weiterhin können Sie für jeden Tag, an dem Ihr Gehalt ausbleibt, Verzugszinsen auf den offenen Betrag verlangen. Die Höhe der Zinsen kann hier mit etwa 5 Prozentpunkten über dem aktuell gültigen Basiszinssatz angesetzt werden. Als Basis dient dabei das Bruttogehalt. Als letzte Möglichkeit haben Sie natürlich auch das Recht zu klagen.
Sie können Ihr Gehalt beim Arbeitsgericht einklagen und wenn Sie das Verfahren gewinnen einen Vollstreckungsbescheid gegen Ihren Arbeitgeber erwirken, der Sie dazu berechtigt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen bzw. einen Gerichtsvollzieher damit zu beauftragen. Alternativ können Sie mit diesem Vollstreckungsbescheid auch eine Kontopfändung bei Ihrem Arbeitgeber durchsetzen, damit Sie an Ihr Gehalt kommen.