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Witwenrente: Wer hat wann Anspruch auf Hinterbliebenenrente?


Tod des Ehepartners
Wann habe ich Anspruch auf die Witwenrente?

Von t-online, mak, cho

Aktualisiert am 01.01.2023Lesedauer: 5 Min.
Frau blickt in die Leere (Symbolbild): Ehepartner oder Lebenspartner erhalten nach dem Tod des Partners eine Hinterbliebenenrente.Vergrößern des Bildes
Ehepartner oder Lebenspartner erhalten nach dem Tod des Partners eine Hinterbliebenenrente. (Quelle: annebaek/getty-images-bilder)
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Die Hinterbliebenenrente sichert Ihnen ein Einkommen, sollten Sie Ihren Partner überleben. Doch bei der sogenannten Witwenrente gibt es vieles zu beachten.

Stirbt der Ehepartner, ist das ein schwerer Schicksalsschlag. Damit nicht auch finanzielle Sorgen folgen, gibt es die Hinterbliebenenrente. Früher war sie überwiegend als Witwenrente oder Witwerrente bekannt.

Doch wer kann die Hinterbliebenenrente beantragen? Wie hoch ist die Witwen- oder Witwerrente genau? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was ist die Witwenrente?

Die Hinterbliebenenrente soll den Ehepartner eines Verstorbenen finanziell auffangen – gerade dann, wenn der gestorbene Partner mehr verdient hat. Da das wegen Unterbrechungen im Arbeitsleben für die Familie weiterhin öfter auf Frauen zutrifft, spricht man im Volksmund noch immer von der Witwenrente.

Die Idee der Hinterbliebenenrente: Der Partner, der noch lebt, erhält einen Teil der Rente des Verstorbenen. Wie viel Geld genau es gibt, hängt davon ab, ob es sich um eine Witwenrente nach "altem" oder "neuem" Recht handelt. Je nachdem, in welche der beiden Kategorien man fällt, sind die Zahlungen aus der Hinterbliebenenrente höher und die Bedingungen für ihren Bezug etwas anders.

Witwenrente – das alte Recht:

  • Der Ehepartner ist vor dem 1. Januar 2002 gestorben oder:
  • die Ehe wurde vor dem 1. Januar 2002 geschlossen, der Ehepartner ist nach dem 31. Dezember 2001 gestorben und einer der Ehepartner wurde vor dem 2. Januar 1962 geboren

Witwenrente – das neue Recht:

  • Die Eheschließung fand nach dem 31. Dezember 2001 statt.

Eine Alternative zur Witwenrente ist das sogenannte Rentensplitting. In dem Fall werden die Rentenanwartschaften Ihres verstorbenen Partners Ihnen zu einem bestimmten Teil zugerechnet – und erhöhen so Ihre Anwartschaften. Beachten Sie: Wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Witwenrente.

Gut zu wissen: Die Waisen- oder Halbwaisenrente zählt auch zu der Rente für Hinterbliebene der Deutschen Rentenversicherung. Diese greift, wenn leibliche als auch adoptierte Kinder unter 18 Jahren einen Elternteil oder beide Eltern verlieren. Die Waisenrente beträgt 20 Prozent, die Halbwaisenrente 10 Prozent der Rentenzahlungen, auf die der gestorbene Elternteil Anspruch gehabt hätte – oder die er bereits bezogen hat. Sie wird unter Umständen bis zum Alter von 27 Jahren gezahlt.

Wie hoch ist die Witwenrente?

Das kommt einerseits darauf an, ob Sie eine Hinterbliebenenrente nach altem oder neuem Recht beziehen – und darauf, ob es sich um eine sogenannte kleine oder eine große Witwenrente handelt. Bei der kleinen erhalten Hinterbliebene 25 Prozent der Rente ihres gestorbenen Partners, bei der großen Witwenrente nach altem Recht 60 Prozent, nach neuem 55 Prozent.

  • Die kleine Witwenrente erhalten Hinterbliebene, die das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erwerbstätig sind und keine Kinder erziehen. Die Bezugsdauer der kleinen Witwenrente ist im neuen Recht auf 24 Monate begrenzt. Danach sollten Hinterbliebene in der Lage sein, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
  • Die große Witwenrente wird gezahlt, wenn Sie 47 Jahre oder älter sind, erwerbsgemindert sind oder ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist. Allerdings gilt auch hier eine schrittweise Anpassung der Altersgrenze. Im Jahr 2022 liegt diese bei 45 Jahren und 11 Monaten und wird jedes Jahr um einen Monat (ab 2024 um zwei Monate) angehoben, bis die Altersgrenze von 47 Jahren ab 2029 erreicht ist, wie folgende Tabelle zeigt:
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Gut zu wissen: Beim neuen Recht erhöht sich sowohl die kleine als auch die große Witwenrente um einen Kinderzuschlag. Diesen gibt es im alten Recht nicht.

So hoch ist die Witwenrente in den ersten drei Monaten

Für eine Übergangszeit von drei Monaten nach dem Todesfall, dem sogenannten "Sterbevierteljahr", zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die Rente des Verstorbenen an den Partner in voller Höhe aus. Nach diesem Zeitraum können Witwen und Witwer die Hinterbliebenenrente erhalten.

Hinterbliebene haben die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Partners einen Vorschuss auf die regulären Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu beantragen. Der Vorschuss wird auf die späteren Rentenzahlungen angerechnet.

Dies erfolgt nicht bei der Deutschen Rentenversicherung, sondern beim Renten-Service der Deutschen Post. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier.

Beachten Sie: Wenn Sie einen Vorschuss auf die Witwenrente beantragen, müssen Sie zusätzlich den Antrag auf die Witwenrente bei der Rentenversicherung stellen.

Wann habe ich Anspruch auf die Witwenrente?

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Ehepartner stirbt, hat der Verbliebene Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente. Jedoch muss das Paar nach neuem Recht dafür mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein, nach altem Recht gilt eine solche Mindestzeit nicht.

Bei einer kürzeren Ehedauer geht die Rentenversicherung von einer "Versorgungsehe" aus und nimmt an, dass die Ehe geschlossen wurde, um dem überlebenden Ehegatten den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente zu geben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente.

Ausnahmen sind aber möglich: Stirbt der Ehepartner zum Beispiel bei einem Unfall, durch eine plötzliche Erkrankung oder gibt es ein gemeinsames minderjähriges Kind, so besteht auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch.

Neben der Ehedauer prüft die Rentenversicherung, ob der oder die Verstorbene vor dem Tod schon die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat. Ist dies der Fall und hat der oder die Hinterbliebene nicht wieder geheiratet, so besteht ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente.

Beachten Sie: Eine Sonderstellung nehmen religiöse Eheschließungen ohne vorherige standesamtliche Trauung ein. Bei diesen haben Sie keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

Wie beantrage ich die Witwenrente?

So schwer die Zeit sein mag, Hinterbliebene sollten unmittelbar nach dem Tod des Ehepartners oder des Lebenspartners einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen.

Den Antrag sowie Erläuterungen und Formulare für die Bescheinigung des Einkommens finden Sie hier auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung. Um die Witwenrente zu beantragen, müssen Sie eine Sterbeurkunde sowie die Heiratsurkunde vorlegen. Wenden Sie sich bei Fragen an die DRV.

Beratungsstellen der Rentenversicherung: Hier finden Sie eine Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung in Ihrer Nähe. Alternativ können Sie sich auch telefonisch an die DRV wenden. Die kostenlose Telefonnummer der Rentenversicherung lautet: 0800/1000-4800

Werden Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, auf den Bezug der Hinterbliebenenrente werden die erzielten Einkünfte angerechnet. Doch Achtung, auch hier kommt es darauf an, ob Sie eine Witwenrente nach altem oder neuem Recht beziehen.

Nach altem Recht werden unter anderem Einkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit und eigene Renteneinkünfte angerechnet. Nach neuem Recht reduzieren zusätzlich mögliche Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung von Immobilien oder Grundstücken die Hinterbliebenenrente.

Gut zu wissen: Die Rentenversicherung zieht zur Berechnung das Nettoeinkommen heran. Davon wird wiederum ein Freibetrag abgezogen, dieser beträgt im Westen 950,93 Euro und im Osten 937,73 Euro im Jahr 2022. Von der Summe, die übrigbleibt, rechnet die Rentenversicherung jetzt 40 Prozent auf die Witwenrente an.

In beiden Fällen gilt: Die Anrechnung erfolgt erst nach dem "Sterbevierteljahr", den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners (siehe oben).

Wie hoch ist der Abschlag auf die Witwenrente?

Ebenso wie beim früheren Renteneintritt kann auch bei der Hinterbliebenenrente ein Abschlag fällig werden. Dieser hängt vom Sterbejahr und dem Alter des Verstorbenen ab.

Für das Sterbejahr 2022 liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und 8 Monaten. Das heißt: Ist der Partner mit 64 Jahren und 8 Monaten oder später gestorben, erhalten Sie die Rente abschlagsfrei. Diese Altersgrenze steigt bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre.

Ansonsten zieht Ihnen die Rentenversicherung pro Monat 0,3 Prozent ab, wenn die Witwenrente früher bezogen wird. Die maximale Höhe des Abschlags, um den die Rente gemindert wird, beträgt 10,8 Prozent.

Erhalten Geschiedene auch Witwenrente?

Grundsätzlich haben nur Paare, die verheiratet sind oder sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden, Anspruch auf die Hinterbliebenenrente.

Es gibt jedoch zwei Sonderregeln: Wenn eine Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde, können Sie unter bestimmten Bedingungen Anrecht auf die kleine oder große Witwenrente haben.

Außerdem gibt es noch die sogenannte "Erziehungsrente": Diese greift, wenn Sie zwar geschieden sind, Ihr Partner stirbt, Sie aber noch ein minderjähriges Kind erziehen.

Dafür müssen Sie aber etwa fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert sein und dürfen nicht wieder verheiratet sein. Informieren Sie sich am besten bei der Deutschen Rentenversicherung, ob diese Möglichkeit für Sie infrage kommt.

Gut zu wissen: Wenn Sie wieder heiraten, endet Ihr Anspruch auf die Witwenrente. Sie können jedoch die sogenannte Rentenabfindung erhalten. Im Falle der großen Witwenrente beträgt diese Zahlung das 24-fache der monatlichen Zahlung aus der Hinterbliebenenrente.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Finanztest
  • Sozialversicherung-kompetent.de
  • Finanztip
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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