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Verdacht auf Geldwäsche: Bafin beschlagnahmt illegale Geldautomaten


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Verdacht auf Geldwäsche
Bafin beschlagnahmt illegale Geldautomaten

Von dpa, llb

21.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Einzahlen von Dollar-Währung in einen Krypto-GeldautomatVergrößern des BildesGeldautomat für Kryptowährungen: An solchen Wechselautomaten können sich Nutzer Fiatgeld wie Euro oder Dollar von ihrem Krypto-Konto auszahlen lassen. (Quelle: Nature)

Die Bafin hat bei einer Großrazzia illegale Krypto-Wechselautomaten und eine Viertelmillion Euro Bargeld beschlagnahmt. Den Tätern drohen hohe Haftstrafen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat bei einer Razzia in Süddeutschland 13 illegal aufgestellte Wechselautomaten für Kryptowährungen beschlagnahmt. Dabei wurde Bargeld in Höhe von knapp einer Viertelmillion Euro sichergestellt, wie die oberste Finanzbehörde Deutschlands in Bonn mitteilte. Laut Bafin bestehe bei den Automaten ein hohes Risiko der Geldwäsche.

Illegale Bankgeschäfte gestoppt

An der Razzia waren insgesamt 60 Einsatzkräfte der Bafin, der Polizei und der Bundesbank beteiligt. Für Bankgeschäfte ist in Deutschland eine Erlaubnis erforderlich, die die Automatenbetreiber jedoch nicht hatten. Aufsteller von Kryptogeldautomaten für Währungen wie Bitcoin, Dash, Litecoin oder Ether, die über keine Erlaubnis der Bafin verfügen, handeln unerlaubt und machen sich strafbar.

Die Einsatzkräfte waren insgesamt an 35 Standorten im Einsatz, deren Adressen im Internet veröffentlicht worden waren. Zu den genannten Orten zählten Stuttgart und München. Weitere Städte wurden von der Bafin nicht bekannt gegeben.

Ständiger Wechsel der Automaten

In einigen Fällen waren die Automaten bereits wieder entfernt worden. Offenbar nutzen mutmaßliche Kriminelle die Standorte in Kiosken und anderen Geschäften nur für begrenzte Zeit und bringen die Automaten dann an andere Orte, um staatlichen Kontrolleuren zu entgehen.

Bei den Automaten war sowohl die Einzahlung von Bargeld möglich, wofür man eine Zahlenkombination als Kryptowährung erhielt, als auch die Auszahlung von Bargeld gegen Kryptowährungen.

Bis zu fünf Jahre Haft

Den Betreibern der Automaten drohen nun bis zu fünf Jahre Haft. Bevor sie bestraft werden können, müssen sie jedoch erst einmal gefunden werden. Aber auch Personen und Unternehmen, die den Aufstellern von Kryptoautomaten Räumlichkeiten, Strom- und Internetanschlüsse zur Verfügung stellen, geraten laut Bafin selbst in den Fokus verwaltungsrechtlicher Maßnahmen.

Einen ähnlichen Fall hatte es bereits vor vier Jahren gegeben. Die Bafin hatte im Februar 2020 der KKT UG aus Berlin untersagt, Kryptoautomaten zu betreiben, für die es keine Erlaubnis besaß. Das Unternehmen hatte im gesamten Bundesgebiet Automaten aufgestellt, an denen Kryptowährungen gegen Geld erworben oder veräußert werden konnten. Ebenso bot das Unternehmen sogenannte Face-to-Face-Transaktionen an, mit der Möglichkeit, Kryptowährungen zu erwerben.

USA führend bei Kryptogeldautomaten

Die meisten Kryptogeldautomaten befinden sich mit über 30.000 Geräten in den USA. Sie ermöglichen es Nutzern, Bitcoin oder andere Kryptowährungen zu kaufen oder beispielsweise mit einer Visakarte Kryptowährungen in Fiatgeld wie Dollar umzutauschen und abzuheben.

Nach eigenen Angaben des Betreibers Kurant sind in Deutschland 46 Kryptogeldautomaten installiert. Beispielweise hat der Elektrohändler Saturn in Köln, Dortmund und Frankfurt legale Bitcoin-Automaten aufgestellt. Sie werden von der Tochterfirma des österreichischen Brokers Coinfinity betrieben.

Riskante Bitcoin-Geschäfte

Kryptowährungsautomaten sind ein beliebtes Mittel zur Geldwäsche und anderen illegalen Aktivitäten. Auch in den USA tauchen immer wieder illegale Automaten auf. Verbraucherschützer und Behörden warnen deshalb vor den Risiken von Kryptowährungen und Automaten, bei denen keine Verifizierung des Kunden nötig ist.

Der Handel mit Bitcoins und ähnlichen Währungen ist hochspekulativ und kann für Anlegerinnen und Anleger innerhalb kürzester Zeit zu atemberaubenden Gewinnen, aber auch zu extremen Verlusten führen. Ebenso sei ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich, warnt die Bafin.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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