Rechtsanspruch So bekommen Geringverdiener Geld für Heizkosten vom Amt
Heizen wird teurer. Besonders hart trifft es jene, die gerade so viel verdienen, dass sie kein Hartz IV bekommen. Dabei gibt es Abhilfe – von der nur wenige wissen.
Deutschland steht ein teurer Winter bevor. Besonders die Heizkosten werden in den kommenden Monaten um ein Vielfaches steigen, weil durch den russischen Überfall auf die Ukraine die Energiepreise durch die Decke gehen.
Hart wird es dabei viele Menschen erst im nächsten Jahr treffen – wenn die Heizkostenabrechnung eintrudelt und hohe Nachzahlungen fällig werden. Besonders Geringverdiener drohen unter den hohen Kosten finanziell zu kollabieren.
Was viele dabei nicht wissen: Unter bestimmten Umständen haben auch Arbeitnehmer mit kleinen Einkommen einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme vom Amt, genau wie Hartz-IV-Empfänger. Darauf weist jetzt Anja Piel, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), hin. Zumindest für den Monat, in dem der Vermieter die Heizkostennachzahlung einfordert, können Menschen mit kleinen Einkommen demnach Geld vom Jobcenter erhalten.
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Zuschuss für einmalige Heizkosten-Nachzahlung
"Diese finanzielle Hilfe kann ein entscheidender Rettungsanker sein und sollte genutzt werden", sagte Piel t-online. "Niemand, der durch Nachzahlungen wegen hoher Energiepreise in Not gerät, muss sich dafür schämen, zum Jobcenter zu gehen."
Grundsätzlich geht es dabei um den sogenannten Leistungsanspruch für Hartz IV und das vorhandene Einkommen. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, zahlt das Jobcenter die Lücke aus. Wer ein Einkommen oberhalb des Leistungsanspruchs bezieht, geht dagegen leer aus.
Der Clou: Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung können auch Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt, für einen Monat leistungsberechtigt sein. Der Grund: In diesem Monat steigt der Leistungsanspruch deutlich und kann gegebenenfalls über das vorhandene Einkommen steigen.
- Der DGB gibt ein Beispiel: Einem Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete stehen bei der Grundsicherung monatlich 1.790 Euro zu. Weil dem Paar einschließlich Kindergeld über ein anrechenbares Einkommen von 2.000 Euro zur Verfügung steht, hat es keinen Anspruch auf Grundsicherung. Angesichts der gestiegenen Energiepreise müssen sie nun 600 Euro Heizkosten nachzahlen. Dadurch steigt in dem Monat, in dem die Rechnung fällig ist, der Leistungsanspruch von 1.790 Euro auf 2.390 Euro, wodurch er das Netto-Einkommen deutlich übersteigt. Die Folge: In diesem Monat besteht ein Leistungsanspruch in Höhe von 390 Euro.
Bedingung für eine Erstattung ist dabei, dass spätestens in dem Monat, in der die Nachforderung gezahlt werden muss, beim Jobcenter ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird. DGB-Vorständin Piel: "Bei dem Rechtsanspruch auf Kostenerstattung geht es vielfach um mehrere Hundert Euro. Das Geld ist gerade jetzt, wo insbesondere Geringverdienende unter den hohen Preisen leiden, eine spürbare Hilfe, die genutzt werden sollte."
Einziges Manko: Um an das Geld zu kommen, müssen Berechtigte einen Antrag ausfüllen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier im t-online-Hartz-IV-Ratgeber sowie bei Ihrem lokalen Jobcenter.
- Eigene Recherche
- DGB-Pressemitteilung