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Im Schnitt 3.000 Euro Weihnachtsgeld für Tarifbeschäftigte


Sonderzahlung
Im Schnitt 3.000 Euro Weihnachtsgeld für Tarifbeschäftigte

Von dpa
Aktualisiert am 08.11.2024Lesedauer: 2 Min.
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Ein üppiges Weihnachtgeld macht schenken leichter. (Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-bilder)

Die Sonderzahlung zum Fest ist vielen Menschen hochwillkommen, gerade nach der Inflationswelle. Die allermeisten Tarifbeschäftigten können mit einem Weihnachtsgeld rechnen - teils fällt es üppig aus.

Angesichts gestiegener Energiepreise und teurer Lebensmittel ist das Weihnachtsgeld für viele Menschen ein willkommener Zuschuss in der Haushaltskasse. Doch vor allem Arbeitnehmer, die nach Tarifvertrag bezahlt werden, können sich auf die Sonderzahlung im November oder Dezember verlassen. Fast 86 Prozent der Tarifbeschäftigten bekommen nach Angaben des Statistischen Bundesamts ein Weihnachtsgeld, im Durchschnitt beträgt es 2.987 Euro. Das bedeutet ein kräftiges Plus von 6,3 Prozent oder 178 Euro mehr als im Vorjahr.

Darin spiegeln sich auch die gestiegenen Löhne und Gehälter wider, die viele Gewerkschaften nach der Inflationswelle durchgesetzt werden: Das Weihnachtsgeld kann als fester Betrag im Tarifvertrag verankert sein oder als prozentualer Anteil des Bruttoverdienstes - und damit bei wachsendem Einkommen steigen.

Wie hoch das Weihnachtgeld ausfällt und wer es bekommt, hängt allerdings stark von der Branche ab, erklären die Statistiker. In der Finanz- und Versicherungsbranche sowie im Baugewerbe erhalten mehr als 95 Prozent der Tarifbeschäftigten ein tarifliches Weihnachtsgeld. Dagegen haben in den Branchen "Information und Kommunikation" und "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung" weniger als 70 Prozent Anspruch darauf.

Große Unterschiede nach Branchen

Ein überdurchschnittlich hohes Weihnachtsgeld kassieren Tarifbeschäftigte in der Öl- und Gasbranche (5.955 Euro) sowie in der Kokerei und Mineralölverarbeitung (5.898 Euro). Auch die Finanzbranche liegt mit einem Weihnachtsgeld von im Mittel fast 4500 Euro weit vorn.

Weit geringer fällt die Sonderzahlung laut Statistik in der Tabakverarbeitung (564 Euro) aus, wo nur 50 Prozent der Tarifbeschäftigten Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, sowie in der Leiharbeitsbranche (394 Euro).

Tarifverträge aber gelten längst nicht für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Nach jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts waren 2023 nur knapp die Hälfte (49 Prozent) der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb tätig. Zwar gibt es Unternehmen, die ihre Zahlungen an Tarifverträgen orientieren, ohne verbindlich daran gebunden zu sein. Aber ohne Tarifvertrag sinken die Chancen auf fest vereinbarte Sonderzahlungen.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld

Einkommensexperte Malte Lübker von der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung betont die Vorteile für die Beschäftigten, wenn nach Tarif bezahlt wird. Sie erhalten öfter Weihnachtsgeld als Menschen außerhalb der Verträge und das auch noch von einer höheren Basis aus: "Das Weihnachtsgeld ist ein echtes "Extra", denn auch die Grundgehälter sind in Betrieben mit Tarifvertrag meist höher als bei vergleichbaren Arbeitgebern, die nicht nach Tarif bezahlen."

Ein gesetzlicher Anspruch auf das Weihnachtsgeld besteht nicht. "Der Anspruch auf die Sonderzahlung ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag", erläutert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Ein Anspruch kann sich zudem aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz sowie aus der betrieblichen Übung ergeben - wenn Weihnachtsgeld ohne vertragliche Regelung oder Vereinbarungen wiederholt gezahlt wurde.

Das Weihnachtsgeld und sein meist kleineres Pendant, das Urlaubsgeld, sind in den unterschiedlichen Branchen historisch gewachsen und daher sehr unterschiedlich ausgeprägt. Was bereits in der Industrialisierung als willkürliche Weihnachtsgabe des Fabrikherren begann, wurde dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zufolge nach dem Zweiten Weltkrieg von den Gewerkschaften zunehmend in Tarifverträgen festgezurrt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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