"Das grenzt schon an Erpressung" Wirbt die Post hier Streikbrecher an?
Im Tarifkonflikt bei der Post wirbt der Konzern offenbar mit drastischen Mitteln um Streikbrecher. Mitarbeiter reagieren empört.
Die Deutsche Post versucht womöglich, Beschäftigte mit einer Prämienzahlung vom Streik abzuhalten. "Für jeden Arbeitstag, an dem du während des Streiks arbeitest, erhältst du eine Überstunde zusätzlich", heißt es in einem Schreiben, das von einem Nutzer auf Twitter veröffentlicht wurde. Die Prämienregelung gelte demnach für alle Angestellten der Entgeltgruppen 1 bis 4 sowie Techniker.
Die Deutsche Post äußerte sich auf Anfrage nicht direkt zu dem Schreiben. "Aktuell werden die Tarifverhandlungen heute fortgesetzt", teilte ein Konzernsprecher t-online mit. "Sollte es zu keiner Einigung kommen, werden wir alles unternehmen, um die Auswirkungen möglicher Streiks auf unsere Kunden so gering wie möglich zu halten. Dazu gehören alle in einem Arbeitskampf zulässigen Maßnahmen." Noch sei es aber nicht so weit. Ob das Schreiben tatsächlich von der Post ausgegeben wurde, war zunächst unklar.
Streikbruch-Prämien sind rechtmäßig
Die Gewerkschaft Verdi hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass sich ihre Mitglieder in einer Urabstimmung für einen unbefristeten Streik bei der Deutschen Post ausgesprochen haben. Verdi fordert 15 Prozent mehr Geld für Briefträger, Paketboten und andere Beschäftigte im Konzernbereich Post & Paket Deutschland. Die Post lehnt das als wirtschaftlich nicht tragfähig ab. Die Verhandlungen mit dem Konzern wurden am Freitag fortgesetzt.
In einer internen Whatsapp-Gruppe von Post-Angestellten reagierten Nutzer empört auf mutmaßliche Prämienangebote. Das geht aus Bildschirmfotos hervor, die t-online vorliegen. "Das grenzt schon an Erpressung, während sie zur Verhandlung einladen, flächendeckend zum Streikbruch aufzurufen", schrieb ein Beschäftigter. Streikbruch-Prämien seien demnach in den nordrhein-westfälischen Niederlassungen in Lügde, Bad Salzuflen und Detmold angeboten worden.
Das Bundesarbeitsgericht hatte 2018 entschieden, dass Zusatzzahlungen für Streikbrecher im Arbeitskampf rechtmäßig sind. Arbeitgeber dürfen demnach selbst dann Prämien anbieten, wenn diese den Tagesverdienst der Beschäftigten um ein Vielfaches überschreiten.
- twitter.com: Tweet von @Postbote161
- Anfrage bei der Pressestelle der Deutschen Post vom 10.03.2023
- handelsblatt.com: Arbeitgeber dürfen Streikbrechern hohe Prämien zahlen
- Eigene Recherchen
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa