Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verwirrung um AGB Samsung warnt vor allzu privaten Gesprächen vor dem Fernseher
In den Nutzungsbedingungen für seine internetfähigen Fernseher warnt Samsung davor, im laufenden Betrieb private Dinge zu besprechen, wenn die Sprachsteuerung für Suchanfragen aktiviert ist. Die Gespräche würden dann aufgezeichnet und an einen Drittanbieter geschickt, der die Suchanfragen herausfiltert.
Der koreanische Hersteller baut in neuere Smart-TV-Modelle eine Spracherkennung ein, die die Bedienung vereinfachen soll. Nutzer können so beispielsweise den Ton lauter stellen, indem sie einfach "Lautstärke 20" sagen. Auch aus dem Standby-Modus lässt sich der Fernseher per Sprachbefehl holen.
Voraussetzung für diese Bequemlichkeit ist, dass der Fernseher permanent mithört: Da er stets auf einen Befehl wartet, muss er alles Gesprochene auf brauchbare Sprachfetzen filtern.
Samsung sorgt für Missverständnis
Verschiedene Quellen meldeten, dass die Fernseher zu diesem Zweck alle Gespräche mitschneiden und an einen Drittanbieter weiterleiten würden. Das sei jedoch für gängige TV-Funktionen wie Lautstärke ändern oder Programm wechseln nicht der Fall, sagte ein Samsung-Sprecher. Diese Daten würden ausschließlich im Gerät selbst verarbeitet.
Ein allgemein formulierter Satz in den "Datenschutzrichtlinien für die Spracherkennung" der Smart-TVs hatte zu dem Missverständnis geführt. Samsung blendet sie dem Nutzer bei Inbetriebnahme eines Smart-TVs ein: "Sollten Ihre gesprochenen Worte persönliche oder andere sensitive Informationen enthalten, weisen wir Sie darauf hin, dass solche Informationen zu denen gehören, die das Spracherkennungssystem mit aufzeichnet", erklärt Samsung.
Einfache Spracherkennung verschickt keine Daten
Diese Warnung beziehe sich allerdings auf den Fall, dass der Nutzer per Sprachbefehl eine Internetsuche starten möchte. Diese muss explizit per Knopfdruck auf die Mikrofon-Taste der Fernbedienung aktiviert werden. Nur dann würden Tonaufnahmen an Drittanbieter übermittelt, sagte der Samsung-Sprecher.
Die einfache Spracherkennung für die TV-Funktionen arbeite grundsätzlich ohne Internet-Verbindung. Der Nutzer kann sie nach der Einblendung der mehrere Bildschirmseiten umfassenden Datenschutzrichtlinien am Ende an- oder abwählen. Soll sie eingeschaltet sein, muss zusätzlich ein Häkchen zur Zustimmung der Richtlinien gesetzt werden.
Weitergabe der Daten problematisch
Wer die Suchfunktion nicht aktiviert hat, muss laut Samsung keine Angst vor Bespitzelung im Wohnzimmer haben. Problematisch ist jedoch, dass Samsung sich in den Nutzungsbedingungen das Recht herausnimmt, die aufgezeichneten Sprachdaten der Suchanfragen an weitere, nicht genannte Partner zu übermitteln.
Zwar versichert Samsung, dass die Daten dabei "in demselben Maß geschützt werden wie nach Datenschutzrecht innerhalb der EU". Aber der Nutzer erfährt nicht, wer welche Daten erhält.
Alle Fernseher geben Daten an die Hersteller weiter
Unabhängig von der Sprachsteuerung ist längst bekannt, dass Smart-TVs von LG, Panasonic, Philips, Samsung und Toshiba Nutzerdaten sammeln und an den Hersteller übermitteln. Wozu die Daten dienen, ist oft unklar und ihre Verschlüsselung wies in der Vergangenheit gravierende Sicherheitslücken auf.
Zusätzlich analysieren auch viele TV-Sender das Nutzungsverhalten der Fernsehzuschauer, indem sie kleine Textdateien mit eindeutiger Kennung im Speicher des Fernsehers ablegen. Diese Textdateien sind vergleichbar mit Cookies auf PC, Tablet und Smartphone. Erforderlich für diese Analysen ist ein Rückkanal, der die Ergebnisse zurückleiten kann, was über die HbbTV-Funktion realisiert wird. Datenschützer raten deshalb, HbbTV auf dem Fernseher zu deaktivieren.
Update vom 10.2.2015:
In einer Stellungnahme, die t-online.de vorliegt, hat Samsung erläutert, dass das Unternehmen den Schutz der Privatsphäre seiner Kunden sehr ernst nehme. Die Erfassung von Daten erfolge mit größtmöglicher Transparenz für den Kunden.
Die Suchanfragen werden an den Anbieter "Nuance" übermittelt, der die Frage – beispielsweise "Was sollte ich heute Abend um 19 Uhr anschauen?" – in Text umwandelt und dem Nutzer entsprechende Vorschläge unterbreitet. Nuance ist laut Samsung vertraglich verpflichtet, die erhobenen Daten gemäß geltender Datenschutzgesetze zu behandeln.