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Weihnachten: B-Ware als Geschenk? Stiftung Warentest klärt über Risiken auf


Stiftung Warentest
B-Ware unterm Weihnachtsbaum – Rechte und Risiken

Mit B-Ware lässt sich jede Menge Geld beim Weihnachtsshopping sparen. Doch welche Risiken gibt es dabei und welche Rechte haben Verbraucher?

Aktualisiert am 28.11.2023|Lesedauer: 2 Min.
Von t-online, mho
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Mehr als 500 Euro gibt jeder Mensch in Deutschland dieses Jahr durchschnittlich für Weihnachtsgeschenke aus, so eine repräsentative Umfrage des Instituts für empirische Soziologie. Vor allem Elektroartikel wie Fernseher, Smartphones oder Spielekonsolen können diesen Rahmen auch gerne mal sprengen.

Young woman ordering Christmas gifts onlineVergrößern des Bildes
Frau mit Laptop (Symbolbild): Refurbished Artikel als Weihnachtsgeschenke sind eine günstige Alternative. (Quelle: Pond5 Images / sinenkiy/imago-images-bilder)

Als sogenannte B-Ware kosten elektronische Geräte deutlich weniger und wären somit als Weihnachtsgeschenk eine günstige Alternative zum Neuprodukt. Aber ist man damit auch auf der sicheren Seite, was die Qualität angeht? Stiftung Warentest ("test"-Ausgabe 12/2023) erklärt, welche Rechte Verbraucher haben.

B-Ware, gebraucht und refurbished

Martin Vogel, Senior Director Refurbished bei eBay Deutschland, erklärt: "Von B-Ware spricht man, wenn Produkte kleine Mängel aufweisen und nicht mehr als neuwertig verkauft werden dürfen. Oft handelt es sich dabei um Retouren oder Ausstellungsstücke. Auch Ware, bei denen zum Beispiel durch den Transport die Verpackung beschädigt wurde, wird häufig als B-Ware angeboten. Unter Gebrauchtware versteht man bereits benutzte Produkte mit Gebrauchsspuren."

Die Vorteile von B-Ware: Durch den Kauf lassen sich bis zu 50 Prozent gegenüber dem UVP der Neuware sparen. Außerdem verbraucht die Aufbereitung eines Geräts weniger Ressourcen als die Herstellung eines neuen. "Das ist gut für den Geldbeutel und unseren Planeten", so Vogel weiter.

 
 
 
 
 
 
 

Wem das als B-Ware gekaufte Gerät nicht gefällt, kann es innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Das gesetzlich garantierte Widerrufsrecht greift hier genauso wie bei Neuware.

Außerdem muss der Anbieter mögliche Mängel genau angeben. Diese muss der Käufer dann aber auch hinnehmen. Sollten weitere Mängel bestehen, die nicht angegeben wurden, kann der Käufer reklamieren – auch hier verhält es sich genauso wie bei Neuware.

Unterschiede bei Gewährleistung und Garantie

Unterschiede gibt es in Sachen Gewährleistung: Diese beträgt normalerweise zwei Jahre, kann bei gebrauchten und generalüberholten Artikeln allerdings auf ein Jahr verkürzt werden. Daher am besten im Kleingedruckten darauf achten, ob das der Fall ist.

Auch die Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, die Anbieter oder Hersteller zusätzlich zur Gewährleistung anbieten. Das gilt sogar bei Neuware, denn eine Garantie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Hier kann es sein, dass die Garantie zum Beispiel ab dem ersten Kauf oder nur für den ersten Besitzer gilt. Für den Käufer der B-Ware besteht dann eventuell nur noch eine Restgarantie oder gar keine. Auch hier ist es daher wichtig, das Kleingedruckte zu lesen.

Versicherung lohnt sich nicht

Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann beim Händler oft eine sogenannte Schnäppchen-Versicherung mit dem Kauf abschließen. Das Fazit der Stiftung Warentest lautet dazu allerdings: oft teuer und letztlich enttäuschend, weil sie weniger leistet als erhofft.

Nichtsdestotrotz eignet sich elektronische B-Ware laut "test" durchaus auch als Weihnachtsgeschenk. Denn wer frühzeitig kauft, geht kein Risiko ein, so das Fazit der Tester: "Wenn Sie nach der Lieferung feststellen, dass der Artikel doch nicht als Geschenk taugt, können Sie den Kauf ja rückgängig machen."

Verwendete Quellen
  • de.statista.com: "Pro-Kopf-Ausgaben für Weihnachtsgeschenke in Deutschland in den Jahren 2011 bis 2023"
  • test.de: "Geld sparen mit B-Ware" (Ausgabe 12/2023)
  • Anfrage an eBay
  • Eigene Recherche
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