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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Falsche Rechnung im Postfach Wie Sie bei Handy-Betrug vorgehen sollten
Ein Fingertipp auf ein Werbebanner im Display kann reichen, um ein Handy-Abo untergeschoben zu bekommen. Es gibt sogar Betrüger, die erfundene Dienstleistungen abrechnen. Was Sie in so einem Fall tun sollten.
Tauchen auf der Mobilfunkrechnung nicht nachvollziehbare Posten auf, sollten SIe diesen widersprechen. Das gilt auch für kleine Beträge. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rät, per Brief ein etwaiges Abo zu stoppen und generell Zahlungen sowohl vom Drittanbieter als auch vom Mobilfunkanbieter zurückzufordern.
DieStiftung Warentestberichtet in ihrer jüngsten "Finanztest"-Ausgabe (10/19) etwa über 41.000 Mobilfunk-Kunden, die falsche oder zu hohe Rechnungen bekommen haben. Dabei ging es um Drittanbieterleistungen wie Videos oder andere auf der Rechnung nicht näher benannten "Sonderdienste", die sie gar nicht bestellt hatten. Auch die Warentester raten: Hat man nichts gekauft, beim Mobilfunkanbieterschriftlich reklamierenund das Geld dort zurückverlangen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Dubiose Firmengeflechte
Denn wie die recherchierten Fälle zeigten, stand hinter den Betrugsfällen ein dubioses Geflecht aus Abrechnungsdienstleister, Drittanbieter und jeweils deren Tochter- oder Mutterfirmen. Die Warentester beurteilen die rechtliche Situation deshalb so, dass der Mobilfunkanbieter eigentlicher Vertragspartner und Adressat für den Widerspruch ist. Schließlich ließen sich die Mobilfunkanbieter auf Drittanbieter-Geschäfte ein, weil sie daran mitverdienten.
Zum Schutz vor ungewollten Käufen, Handy-Abofallen und auch Betrug müssen Provider auf Verlangen des Kunden aber jederzeit eine Sperre einrichten. Dann können Dritte nichts mehr über die Handyrechnung abrechnen, erklärt der vzbv.
Mit Sperre auf Nummer sicher gehen
Die sogenannte Drittanbietersperre lässt sich per E-Mail beauftragen, oft aber auch direkt im Online-Kundenbereich oder in den Kunden-Apps der Mobilfunkanbieter aktivieren. Zudem hat der vzbv einen Beauftragungs-Musterbriefzum Herunterladen bereitgestellt, aber auch Musterbriefean den Drittanbietersowiean den Mobilfunkanbieter, mit denen sich ungewollte Handy-Abos stoppen lassen und Geld zurückgefordert werden kann. Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale zum Thema finden Sie hier.
Bei vielen Mobilfunkanbietern können Kunden auch eingrenzen, für welche Angebote die Sperre gelten soll. Wer also seriöse, vielleicht gewünschte Dienste wie das Bezahlen von Parkscheinen per SMS weiter nutzen möchte, sollte nachfragen, ob die Möglichkeit einer Teilsperrung besteht, rät der vzbv. Kontaktloses Bezahlen hat mit den Sperren nichts zu tun und funktioniert weiter.
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Beschweren und anzeigen
Als staatliche Aufsichtsbehörde in diesem Bereich fungiert die Bundesnetzagentur. Bei ihr können sich Verbraucher auch beschweren, wenn ihre Rufnummer für falsche Abrechnungen missbraucht wurde – etwa per Mail (rufnummernmissbrauch@bnetza.de), erklärt die Stiftung Warentest.
Zudem sollte man unseriöse Drittanbieter wegen Betrugs anzeigen – etwa online bei der Internetwache des jeweiligen Bundeslandes.
- Nachrichtenagentur dpa