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Kinder als Influencer bei Instagram & Co. – eine neue Form der Kinderarbeit?


Kinder als Influencer
Ist das eine neue Form der Kinderarbeit?

Sie testen Spielzeug, Süßigkeiten und Pflegeprodukte. Bei der Geburtstagsfeier, im Park oder Schwimmbad ist meistens die Kamera dabei. Die Rechte der Kinder geraten dabei in den Hintergrund.

Aktualisiert am 22.07.2020|Lesedauer: 3 Min.
Von dpa
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Ihre Videos und Fotos gehören mittlerweile zur Lebenswirklichkeit vieler Kinder und Jugendlicher in Deutschland, die in den Sozialen Medien unterwegs sind.

Eine junge Frau fotografiert mit ihrem Handy im Prinzenbad.Vergrößern des Bildes
Eine junge Frau fotografiert mit ihrem Handy im Prinzenbad. (Quelle: Jens Büttner/ZB/dpa./dpa)

Hinter der Kamera und den Accounts stehen oft die Eltern. Sie kümmern sich um die Bespielung der Kanäle und manchmal auch um die Verträge mit Unternehmen, die in den Videos ihre Produkte platzieren und dafür Geld bezahlen. Manche Familien bestreiten so ihren Lebensunterhalt. Zu den besonders beliebten Youtube-Kanälen in Deutschland zählen etwa "Mileys Welt" mit 887.000 Abonnenten, "Alles Ava" mit 702.000 Abonnenten und "Mavie Noelle" mit 604.000 Abonnenten.

Das Deutsche Kinderhilfswerk beobachtet das wachsende Phänomen der Kinder-Influencer in Deutschland seit geraumer Zeit mit Sorge, in vielen Fällen sieht es eine neue Form von Kinderarbeit. Die Kinderrechtsorganisation fordert nun eine Anpassung des in Deutschland geltenden Jugendarbeitsschutzgesetzes an die Tätigkeit von Minderjährigen in den Sozialen Medien. "Es muss klar sein, dass die in Deutschland bestehenden Regeln zum Schutz von Kindern auch die Arbeit von Kindern im Internet umfasst", sagt Uwe Kamp, Sprecher des Deutschen Kinderhilfswerks, der Deutschen Presse-Agentur.

Robert Henle, der gemeinsam mit seiner Frau und der zehnjährigen Tochter Miley unter anderem den Youtube-Kanal "Mileys Welt" betreibt, findet den Vorwurf der Kinderarbeit nicht gerechtfertigt. "Kinder dürfen seit jeher arbeiten, aber streng begrenzt. Sonst gäbe es keine Kataloge mit abgebildeten Kindern und keine Kinder im Fernsehen oder Kino zu sehen", sagt er.

Seit 2017 arbeite die Familie auf eigenen Wunsch mit den Behörden zusammen: Kinderarzt, Schule, Jugendamt und Gewerbeaufsichtsamt seien eingebunden. "Wir müssen genau über die Drehtage und Drehzeiten Buch führen", erklärt Henle. Seine Tochter Miley habe nur in der reinen Drehzeit mit Youtube zu tun. Sie beschäftige sich weder mit dem Kanal noch mit den Kommentaren.

Henle zeigt sich überzeugt davon, dass seiner Tochter das Drehen Spaß macht. "Jemanden, egal wen, vor die Kamera zu zwingen, funktioniert nicht. Gerade Miley würde man das sofort anmerken", sagt er. Im Vergleich zu der Zeit, als beide Eltern im Schichtbetrieb tätig gewesen seien, stehe die Familie finanziell nun besser da. Außerdem verbrächten Eltern und Tochter sehr viel mehr Zeit miteinander, sagt Henle.

Unter welchen Voraussetzungen Kinder und Jugendliche in Deutschland arbeiten dürfen, ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Das Gesetz hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Die Beschäftigung von Kindern ist demnach grundsätzlich verboten. Ausnahmen können von den zuständigen Arbeitsschutzbehörden bewilligt werden.

Eine solche Ausnahmebewilligung ist von einer Vielzahl von Voraussetzungen abhängig - so muss zum Beispiel das zuständige Jugendamt angehört werden. Die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes können laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch auf Tätigkeiten von Influencern im Kinder- und Jugendalter angewendet werden.

Nach den Beobachtungen des Deutschen Kinderhilfswerkes findet das Jugendarbeitsschutzgesetz im Bereich der Kinder-Influencer derzeit aber kaum Anwendung. Das Problem nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation: Die "Arbeit von Kindern im Internet" taucht im Jugendarbeitsschutzgesetz nicht namentlich auf.

Das Kinderhilfswerk hält eine gesetzliche Nachjustierung deshalb für dringend notwendig. "Die Jugendämter brauchen klarere rechtliche Vorgaben, um ihrem Auftrag, dem Kinderschutz, besser nachkommen zu können", sagt Kamp. Außerdem müssten den Ämtern Daten zur Verfügung gestellt werden, damit sie das relativ neue Phänomen der Kinder-Influencer besser einschätzen könnten.

Dem Bundesfamilienministerium liegen nach eigenen Angaben keine aktuellen Zahlen vor, wie viele Kinder-Influencer es in Deutschland gibt. Auch gebe es bislang keine strukturelle Unterstützung für Gewerbeaufsicht und Jugendämter zum Umgang mit Kinder-Influencern. In Frankreich wird derzeit ein neuer Gesetzesentwurf diskutiert, der in Anlehnung an die bestehende Gesetzgebung etwa Vorgaben zu Arbeitszeit und Einkommen von Influencern unter 16 Jahren beinhaltet.

Kamp vom Kinderhilfswerk bezweifelt, dass Eltern von Kinder-Influencern ihrer Rolle als Produzenten und Aufsichtspersonen gleichzeitig gerecht werden können. "Einerseits sind sie Produzenten, die ein tolles Produkt kreieren wollen, und andererseits Eltern, die auf ihre Kinder achtgeben sollten. Sowohl für die Eltern als auch die Kinder ist das eine sehr missliche Lage."

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