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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Eigene Daten abfragen So finden Sie heraus, was Techkonzerne über Sie wissen
Alter, Lieblingsmusik, Kleidergröße – wir hinterlassen im Netz eine Menge Informationen. Dabei ist nicht klar, welche Unternehmen welche Informationen haben. Laut EU-Gesetz dürfen Sie diese Daten anfragen. Wir erklären Ihnen, wie.
Seit 2018 dürfen EU-Bürger erfahren, welche Informationen Unternehmen über sie gespeichert haben. Das steht in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und gilt für alle Unternehmen in der europäischen Union und Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern sammeln, also auch Google und Facebook.
Datenabfrage bei WhatsApp und Facebook
Besonders einfach funktioniert die Datenabfrage bei WhatsApp. Hierzu gehen Sie in den Einstellungen auf den Reiter "Account". Hier findet sich der Menüpunkt "Account-Info anfordern". Darüber können Sie einen entsprechenden Bericht vom WhatsApp-Mutterkonzern Facebook anfordern. Allerdings dauert es laut Facebook bis zu 20 Tage, bis der Bericht zugestellt wird.
Auch Facebook hat ein entsprechendes Tool. Dieses findet sich in den Einstellungen unter "Deine Facebook-Informationen". Auch hier kann die Abfrage einige Tage dauern. Schließlich erhalten Nutzer eine Zip-Datei mit HTML-Links zu den eigenen Daten. So erhalten Nutzer beispielsweise eine Auflistung über jeden Beitrag, der von ihnen geliked wurde, oder eine Sammlung sämtlicher Facebook-Veranstaltungen, an denen ein Nutzer teilgenommen oder die er abgesagt hat.
Auskunft muss kostenlos sein – auch bei der Schufa
Doch nicht nur die großen Techkonzerne sammeln Informationen, auch beispielsweise kleine Onlineshops und Werbeunternehmen können Informationen besitzen. Meist haben diese keine gesonderten Buttons zur Datenabfrage. Hier müssen Nutzer die Informationen per Brief oder E-Mail anfordern. Entsprechende Musterbriefe bietet die Verbraucherzentrale kostenlos an. Hier können Sie die Muster herunterladen.
Die Unternehmen müssen die Kopie der Daten kostenlos herausgeben. Auch die Schufa ist zur kostenlosen Auskunft verpflichtet. Allerdings bietet diese auf der Webseite zusätzlich kostenpflichtige Auskünfte an. Die ist allerdings nicht notwendig. Wie Sie eine kostenlose Auskunft bei der Schufa beantragen und was die Informationen bedeuten, haben wir hier für Sie aufgeschrieben.
Der Datenverarbeitung widersprechen
Neben der reinen Auskunft haben Verbraucher das Recht darauf, der Datenverarbeitung des Unternehmens zu widersprechen und gespeicherte Informationen gegebenenfalls löschen zu lassen. Infolgedessen darf ein Unternehmen keine persönlichen Daten eines Nutzers mehr speichern. Auch dafür bieten die Verbraucherzentralen kostenlose Musterformulare an.
Außerdem müssen Unternehmen erklären, woher die Informationen stammen und wozu diese gespeichert werden. So lässt sich, zumindest theoretisch, der eigene Datenfluss nachvollziehen und gegebenenfalls stoppen.
Verbraucher sollten aber nicht erwarten, eine vollständige und verständliche Auflistung zu bekommen. Teilweise werden Informationen nur in englischer Sprache zugesendet oder Unternehmen verlangen zuvor etwa die Kopie des Personalausweises, schreiben die Verbraucherschützer auf ihrer Webseite.
- Eigene Recherche
- Verbraucherzentrale NRW: Datenauskunft: So erfahren Sie, was Unternehmen über Sie wissen
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