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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Online-Beschwerde möglich So melden Sie unerlaubte Werbeanrufe an die Bundesnetzagentur
Werbeanrufe können dem Verbraucher ganz schön auf die Nerven gehen – und nicht jeder Anruf ist rechtlich erlaubt. Bei der Bundesnetzagentur können Sie Beschwerde einreichen.
Wer telefonisch mit Werbung belästigt wird, kann sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Denn Werbeanrufe sind rechtswidrig, wenn man sie dem anrufenden Unternehmen nicht ausdrücklich erlaubt hat – und zwar schon vor dem Telefonat. Auch der Versuch, das Einverständnis gleich zu Beginn eines Gesprächs einzuholen, ist unzulässig.
Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro gegen ein Unternehmen verhängt, das telefonisch ohne Zustimmung der Angerufenen für einen Wechsel des Strom- beziehungsweise Gasversorgers geworben hat. Mehr als 6.000 Verbraucher hatten sich darüber bei der Bundesnetzagentur beschwert.
- Strafe von Bundesnetzagentur: Hundefutter-Verkäufer nervt mit Telefonwerbung
- Lästig und meist unerlaubt:
Für eine Beschwerde benötigt die Bundesnetzagentur präzise Angaben. Betroffene sollten sich merken, was im Anruf beworben wird, und vor allem die Telefonnummer des Anrufers notieren. Auch die Art und Weise der Gesprächsführung ist relevant, weil sie sich auf die Höhe eines Bußgeldes auswirken kann. Beschwerden sind per E-Mail, Online-Formular oder auch postalisch per Formular-Ausdruck möglich.
Auf der Seite der Bundesnetzagentur finden Sie verschiedene Optionen für Beschwerden und eine Weiterleitung zu einem Online-Formular. Klicken Sie hier, um zur Seite zu gelangen.
- Nachrichtenagentur dpa