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Spam-SMS: Abzocker ködern mit angeblichem Rewe-Gewinn


SMS-Spam
Abzocker ködern mit wertvollem Rewe-Gutschein

Immer häufiger verschicken

Aktualisiert am 03.12.2015|Lesedauer: 2 Min.
Von dpa, t-online
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Wie die Verbraucherschützer berichten, führt der Link in der SMS nicht zum angegebenen Supermarktbetreiber, sondern zu einer unseriösen Seite der Absender. "Es geht vorrangig darum, die Nutzer zum Eintrag ihrer Daten zu bewegen. Doch damit erteilt man den SMS-Versendern einen Freibrief zum Missbrauch der Daten. Das Gewinnversprechen dient nur zum Anfüttern", sagt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale.

Verbaucherschützer warnen vor SMS-Spam.Vergrößern des Bildes
Verbaucherschützer warnen vor SMS-Spam. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Gutschein-SMS direkt löschen

Empfänger der Nachricht sollten also keinesfalls der Aufforderung nachkommen, auf einen Link in der Nachricht klicken und ihre Daten angeben, sondern die SMS direkt löschen. Grundsätzlich sollten Verbraucher bei jeder SMS von Unbekannten vorsichtig sein und niemals vorschnell einen Link anklicken. In den letzten Monaten sei die Zahl der Beschwerden zu Smartphone-Abofallen und entsprechend hohen Mobilfunkrechnungen extrem angestiegen, berichtet die Verbraucherzentrale.

Ein falscher Klick kann in die Abofalle führen

Ein Smartphone-Abo kann man sich zum Beispiel schon durch das bloße Klicken auf einen Link einhandeln. Grund ist das so genannte WAP-Billing, ein Bezahlsystem für mobile Endgeräte. Es ermöglicht bei mobiler Internetverbindung die Übertragung der Mobilfunknummer des Nutzers an den Anbieter. Einer weiteren Verifizierung über eine TAN- oder PIN-Nummer bedarf es bei diesem Bezahlverfahren nicht. Schwarze Schafe nutzen das aus und unterstellen, dass mit dem Anklicken des Links ein Abo-Vertrag geschlossen wurde. Sie machen dann ihre Forderung über die Mobilfunkrechnung geltend.

Smartphone-Nutzer können sich vor unseriösen Angeboten in Spam-SMS schützen, indem sie von ihrem Mobilfunkanbieter eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Auch gegen ein ungewollt abgeschlossenes Abo können sich Verbraucher wehren. Wie Sie dabei vorgehen, erklären wir in unserem Ratgeber "So wehren Sie sich gegen fiese Abofallen".

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