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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rechtliche Grauzone Machen sich Nutzer von illegalen Streamingdiensten strafbar?
Noch immer ist nicht geklärt, ob das Streaming von Internetvideos zulässig oder strafbar ist. Während es die Bundesregierung und auch manche Anwälte für unbedenklich halten, steht eine höchstrichterliche Entscheidung dazu noch aus. Nutzer von Streaming-Seiten im Netz befinden sich also in einer rechtlichen Grauzone. Kritisch wird es, sobald eine Streaming-Software installiert wird.
Schauen sich Nutzer auf Streaming-Seiten illegal bereitgestellte Filme an, stellt sich die Frage, ob sie sich des Raubkopierens schuldig machen. Im Gegensatz zum Download werden beim Streaming die abgerufenen Daten nicht dauerhaft gespeichert und können so vom Nutzer auch nicht illegal weitergegeben werden.
Solange Streaming-Nutzer also nur gucken, können sie eventuell noch nicht dafür belangt werden. "Beim Streaming findet in der Regel keine Kopie auf der Festplatte des Nutzers statt", beruhigt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Allerdings gebe es andere Juristen, die sagten, beim Streaming entstehe eine flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher. "Eine höchstrichterliche Entscheidung dazu steht noch aus."
Download kann illegal sein
Anders sieht es aus, wenn das Angebot heruntergeladen wird. Zwar habe man das Recht auf eine Privatkopie – aber nur sofern die Quelle nicht offensichtlich illegal ist, wie es aktuell zum Beispiel bei kinox.to der Fall wäre.
Werden auf einer Seite alle neuen Kinofilme angeboten, sollten Nutzer daher besser die Finger von der Privatkopie lassen. "Dann muss auch der Dümmste stutzig werden", sagt Solmecke.
Aufpassen bei der Streaming-Technik
Ein anderes Problem besteht, wenn der Nutzer das Streaming-Angebot weitergibt – selbst wenn er das unwissentlich tut. "Aufpassen muss man bei der Streamingtechnologie, die man benutzt", warnt Solmecke. Denn für manche Streaming-Seiten installierten Nutzer eine kleine Software: Während sie gucken, geben sie im Hintergrund gleichzeitig die Daten weiter, wie in einer Tauschbörse. Weil sie damit die Inhalte vervielfältigen, verletzen sie das Urheberrecht. Eine bekannte Seite, die diese Technologie nutzt, ist Popcorn Time, gibt Solmecke ein Beispiel.
Skeptisch werden sollten Nutzer also immer dann, wenn sie eine Zusatzsoftware installieren müssen. Insbesondere bei Bundesliga-Streams bedienten sich Webseiten häufig dieser Peer-to-Peer-Technik, weil es ein Live-Angebot sei, auf das viele gleichzeitig zugreifen wollen, warnt Solmecke.