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Facebook-Urteil gegen Hasskommentare: Renate Künast mit Klage erfolgreich


Wegweisendes Urteil
Facebook muss Kopien von Hasskommentaren löschen

Von t-online, arg

Aktualisiert am 08.04.2022Lesedauer: 2 Min.
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Quelle: Daniel Lakomski via www.imago-images.de

Facebook vor Gericht: Ein wegweisendes Urteil verpflichtet den Konzern nun dazu, deutlich stärker als bisher gegen Hasskommentare vorzugehen. Dem Streit vorausgegangen war eine Klage der Grünen-Politikerin Renate Künast.

In Frankfurt am Main ist ein wegweisendes Urteil beim Kampf gegen verleumderische und hetzerische Kommentare gefallen. Wie "Der Spiegel" berichtet, dem das Urteil vorliegt, verpflichtet das dortige Landgericht den Meta-Konzern, zu dem unter anderem die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram gehören, nun dazu, nicht nur einzelne Hasskommentare zu entfernen, sondern auch aktiv nach "identischen" und "kerngleichen" Kopien des Ursprungsbeitrags zu suchen und diesen zu entfernen.

Nach Metas Einschätzung hafte der Konzern nur für konkret gemeldete Inhalte. Einer präventiven Suche nach schädlichen Inhalten, die zuvor nicht über die eigene Meldeplattform angezeigt wurden, wollte man dadurch entgehen, da diese die "Freiheit der Internetkommunikation gefährden" würde.

In dem Bericht heißt es weiter, dass Meta die identischen Beiträge inzwischen gelöscht habe. Nichtsdestotrotz wollte Renate Künast weiterhin den Klageweg beschreiten, um ein Grundsatzurteil in der Sachlage zu erreichen.

Der Klage vorausgegangen war ein falsches Zitat

In dem Verfahren geht es um eine Kollage, die auf Facebook verbreitet worden ist. Dort ist ein Bild von Renate Künast mit dem Zitat "Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen!" zu sehen, das diese so jedoch nie gesagt hat. Bereits vor Jahren wehrte sich die Politikerin gegen die Falschbehauptung, diese wurde jedoch im Verlauf der Jahre immer wieder weiterverbreitet.

Unterstützt wurde die Grünen-Politikerin von HateAid, einem gemeinnützigen Verband zur Beratung und Unterstützung von Opfern von Online-Hass. Vor allem Personen des öffentlichen Lebens, darunter auch Politikerinnen und Politiker, aber auch Journalisten und Prominente, sind besonders von Falschinformationen über ihre Person oder fabrizierten Zitaten betroffen.

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»Es kann nicht sein, dass ich als einzelne Betroffene es mir zur Lebensaufgabe machen muss, das gesamte Facebook-Netz abzusuchen, um jede Kopie eines verleumderischen Falschzitats zu suchen, zu melden und dann löschen zu lassen“, sagte HateAid-Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg bei Einreichung der Klage.

Wegweisendes Urteil

Laut Künasts Rechtsanwalt Matthias Pilz handelt es sich bei dem heutigen Urteil um einen "Meilenstein für Betroffene von Rechtsverletzungen in Social Media". Auch die Chefin der Rechtsabteilung bei HateAid, Josephine Ballon, hält den Urteilsspruch für wegweisend:

„Das Urteil ist eine Sensation. Das Gericht hat klargestellt, dass soziale Medien Verantwortung für den Schutz der Nutzenden tragen. Vor allem können sie nun nicht länger behaupten, dass die Last für das Auffinden rechtswidriger Inhalte allein bei den Betroffenen liege. […] Zusammen mit Renate Künast konnten wir die Rechte der Betroffenen dahingehend stärken.”

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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