Ärger um TV-Spots Gericht verhandelt Werbeverbot für Online-Casinos
Glücksspiel im Internet ist fast überall in Deutschland verboten
Dürfen Online-Casinos deutschlandweit Werbung machen, auch wenn sie nur in einem Bundesland erlaubt sind? Mit dieser Frage muss sich das Landgericht München I heute befassen.
Der Bundesverband der Deutschen Glücksspielunternehmen hat einen privaten Sender verklagt und will ihm verbieten, Werbung für nicht bundesweit erlaubte Online-Casinos und -Automatenspiele zu machen. Der Sender hält dagegen, dass beides in Schleswig-Holstein erlaubt sei und in der Werbung darauf auch konkret hingewiesen werde.
Anbieter spielen auf Zeit
Hintergrund ist, dass Schleswig-Holstein das bislang einzige deutsche Bundesland ist, das Lizenzen für Online-Glücksspiele vergeben hat und seinen Bürgern damit erlaubt, im Internet zu zocken. Darum heißt es in Werbespots dafür oft: "Dieses Angebot gilt nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein."
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Die Rechtslage wird sich allerdings voraussichtlich bald entscheidend ändern. Denn im März einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder grundsätzlich auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag, der Glücksspiele im Internet wie Online-Poker oder Online-Casinos erlauben soll. Der Staatsvertrag soll – wenn er von den einzelnen Landesparlamenten ratifiziert wurde – am 1. Juli 2021 in Kraft treten.
Die Verhandlung vor dem Landgericht München ist eine der ersten, die dort wegen der Corona-Krise per Video-Schalte geführt werden. Dabei ist der Richter im Gerichtssaal anwesend, Kläger- und Klagepartei werden aber per Videochat zugeschaltet. Die Justiz in Bayern will wegen der Pandemie nun in Zivilverfahren verstärkt auf diese Technik setzen.
- Nachrichtenagentur dpa