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Kartellamt gegen Facebook: Steht der "Gefällt mir"-Button auf der Kippe?


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Kartellamt gegen Facebook
Steht der "Gefällt mir"-Button auf der Kippe?


Aktualisiert am 06.02.2019Lesedauer: 3 Min.
Eine Frauenhand hält einen "Gefällt mir"-Sticker hoch: Am Donnerstag will das Kartellamt seine Entscheidung verkünden, ob Facebooks Tracking-Methoden den Wettbewerb verzerren.Vergrößern des Bildes
Eine Frauenhand hält einen "Gefällt mir"-Sticker hoch: Am Donnerstag will das Kartellamt seine Entscheidung verkünden, ob Facebooks Tracking-Methoden den Wettbewerb verzerren. (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)

Das Bundeskartellamt wirft Facebook vor, seine Marktmacht zu missbrauchen – zum Nachteil der Nutzer. Am Donnerstag will die Behörde verkünden, was sie dagegen unternehmen will. Geht es dem "Gefällt mir"-Button an den Kragen?

Viele Apps und Webseiten übermitteln Nutzerdaten an Facebook, sobald sie aufgerufen werden. So beobachtet Facebook seine User beim Surfen, selbst wenn sie ausgeloggt sind und sammelt sogar Informationen über Nicht-Mitglieder. Datenschützer warnen schon lange vor solchen "Schattenprofilen".

Jetzt droht das Bundeskartellamt, Reichweite und Einfluss des Netzwerks durch sogenannte Drittanbieter zu begrenzen. Was wollen die Wettbewerbshüter dagegen unternehmen? Am Donnerstag soll die Entscheidung verkündet werden.

Was wird Facebook vorgeworfen?

Facebook erfährt über seine Nutzer deutlich mehr als das, was sie freiwillig in ihren Profilen angeben. Das Netzwerk beobachtet und analysiert, was Nutzer außerhalb von Facebook tun: Wonach sie suchen, welche Artikel sie lesen, wo sie einkaufen, welche Kontakte sie pflegen oder welche Apps sie nutzen.

Möglich ist das durch verschiedene Schnittstellen und Funktionen, die Facebook den Webseiten-Betreibern und Entwicklern zur Verfügung stellt. Viele Apps nutzen zum Beispiel sogenannte Software Development Kits (SDKs) von Facebook. Auf zahllosen Webseiten sind "Gefällt mir"-Buttons oder unsichtbare Tracking-Pixel eingebaut. Diese Grafiken übermitteln Daten an Facebook, ohne dass der Nutzer etwas davon mitbekommt.

Das Bundeskartellamt kritisiert, dass Internetnutzer gezwungen sind, das Facebook-Tracking hinzunehmen. Bereits seit Ende 2017 geht die Behörde davon aus, dass das soziale Netzwerk in Deutschland marktbeherrschend ist und wirft dem Unternehmen vor, diese Position auszunutzen, um unbegrenzt Daten zu sammeln und seine Macht weiter zu festigen.

Was will das Kartellamt dagegen unternehmen?

Da es sich nur um ein sogenanntes Verwaltungsverfahren handelt, muss Facebook keine Strafe fürchten. Das Kartellamt kann Facebook allerdings das Datensammeln über Dritte verbieten. Im schlimmsten Fall könnte das bedeuten, dass Funktionen wie der "Gefällt mir"-Button von allen Webseiten außerhalb der Plattform entfernt werden müssen.

Dass es so weit kommt, ist allerdings unwahrscheinlich. Die Behörde könnte Facebook stattdessen auffordern, die Nutzer besser zu informieren und ausdrücklich um Erlaubnis zu fragen, bevor Daten aus Drittquellen gesammelt und verwertet werden. Facebook könnte allerdings darauf hinweisen, dass diese Pflicht den Webseiten- und App-Betreibern zufällt, die die Facebook-Schnittstellen in ihre Angebote einbauen und ebenfalls davon profitieren.

Für Facebook-Mitglieder gibt es bereits eine Möglichkeit, dem Tracking zu entgehen – zumindest ansatzweise: Sie können in den Einstellungen angeben, dass die auf Drittanbieter-Webseiten gesammelten Informationen nicht für Werbezwecke genutzt werden dürfen. Wie das geht, erklären wir hier. Gänzlich abschalten lässt sich das Facebook-Tracking aber dadurch nicht.

Seit wann kümmert sich das Kartellamt um Datenschutz-Angelegenheiten?

Das Bundeskartellamt lässt zwar keinen Zweifel daran, dass es Facebooks Umgang mit persönlichen Daten für zumindest bedenklich, wenn nicht sogar rechtswidrig hält. Dies sei jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens.

Vielmehr machen sich die Wettbewerbshüter Sorgen, dass Facebook zur Nutzerfalle wird und Partnern seine Regeln aufzwingt. Schon heute können Facebook-Mitglieder nicht einfach zu einem anderen, vergleichbaren Anbieter wechseln, wenn ihnen etwas nicht passt – es gibt nämlich keinen. Facebook müsse das bei seinem Geschäftsmodell berücksichtigen, meint das Kartellamt.

Facebook hat in Deutschland rund 30 Millionen aktive Nutzer. Knapp 23 Millionen verwenden die Plattform sogar täglich. Hinzu kommen die konzerneigenen Dienste WhatsApp und Instagram, die Facebook künftig noch enger verschmelzen will.

Facebook leugnet, konkurrenzlos zu sein. Der Konzern hält es zudem für unzulässig, dass in dem Verfahren Kartellrecht und Datenschutzbestimmungen miteinander vermischt werden. "Wir werden diese Position auch weiterhin verteidigen", sagt eine Facebook-Sprecherin auf Nachfrage von t-online.de.

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