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Was darf ich denn überhaupt noch mit meiner Drohne?


Neue Drohnen-Gesetze
Quadcopter: Wo sie noch fliegen dürfen

Seit April 2017 gelten in Deutschland neue Regeln für das Fliegen mit Multikoptern, die auch Drohnen genannt werden. Viele Quadcopter werden als Spielzeug verkauft oder starteten als Profi-Modelle für Transport, Luftaufnahmen, Rettungsdienste und in der Landwirtschaft. Was dürfen Drohnen-Piloten und was nicht?

Aktualisiert am 20.09.2017|Lesedauer: 3 Min.
dpa, t-online, rk
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Multikopter werden heute in den Spielzeugabteilungen der Elektronikmärkte verkauft und erfreuen sich unter Privatleuten großer Beliebtheit. Diese dürfen jedoch nicht einfach überall gestartet und geflogen werden. Sie können in Konflikt geraten mit der Sicherheit des Luftraums, im Falle von Kameradrohnen mit der Privatssphäre und im seltenen Fällen auch jemand auf den Kopf fallen. Andererseits bieten die kleinen unbemannten Fluggeräte die Möglichkeit für fantastische Luftaufnahmen:

Spielzeugdrohne von ParrotVergrößern des Bildes
Multikopter-Betrieb bringt zahlreiche Pflichten mit sich (Quelle: rk)
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Die allgemeine Richtlinien haben wir in diesem Übersichts-Artikel bereits zusammengefasst. Bisher wurde der Betrieb von Drohnen für private und gewerbliche Piloten schon reglementiert, seit kurzem hat der Bundesverkehrsminister die Bedingungen jedoch in vielen Aspekten verschärft.

Neue 100-Meter-Grenze, Pflichten und Verbote

  • Erlaubnisfreiheit: Fluggeräte von bis fünf Kilogramm Gewicht dürfen grundsätzlich ohne Erlaubnis aufsteigen. Für den Flug schwererer Geräte oder für den Nachtflug ist laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMV) eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörden nötig.
  • Flughöhe: 100 Meter über dem Grund sind grundsätzlich die Grenze, heißt es beim BMV. Darüber hinaus ist eine Erlaubnis fällig. Ausnahmen gelten allerdings für Gelände, für die bereits eine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und auf denen eine Aufsichtsperson bestellt worden ist. Wird dort statt eines Multicopters zum Beispiel ein Modellflugzeug geflogen, ist für Flüge oberhalb von 100 Metern ein Kenntnisnachweis nötig.
  • Flugverbotszonen: Verboten sind laut BMV Flüge über Einsatzorten von Polizei und Feuerwehr, über Krankenhäuser, Menschenmengen, Gefängnisse, Militärgelände, Industrieanlagen, einige Bundes- und Landesbehörden sowie Naturschutzgebiete. Auch rund um Flughäfen gilt ein Flugverbot. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) nennt einen Abstand von 1,5 Kilometer vom Flughafenzaun, die tatsächliche Kontrollzone kann aber größer sein. Genaue Karten gibt es auf der DFS-Webseite.
  • Regeln für Wohngebiete: Drohnen von mehr als 250 Gramm Gewicht dürfen hier nicht mehr aufsteigen. Kann das Fluggerät filmen oder Töne aufnehmen, darf es in Wohngebieten gar nicht fliegen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Grundstückseigentümer oder Mieter von überflogenem Gebiet ausdrücklich zustimmen.
  • Sichtweite: Generell sind Flüge mit Geräten bis fünf Kilogramm nur in Sichtweite des Piloten erlaubt. Flüge mithilfe einer Videobrille sind nur dann erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 250 Gramm ist. Oder wenn eine andere Person es ständig in Sichtweite hat und den "Piloten" auf Gefahren aufmerksam machen kann. Auch diese Hilfe einer zweiten Person gilt dann als Betrieb in Sichtweite.

Ab 1. Oktober 2017 gelten zusätzlich folgende Regeln:

  • Kennzeichen: Alle Multicopter und Flugmodelle ab 250 Gramm brauchen vom Oktober an eine Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers. Das kann eine Metallplakette oder ein Aluminium-Aufkleber sein. Das Kennzeichen muss dauerhaft mit dem Gerät verbunden und feuerfest sein. Der Grund: Im Schadensfall lässt sich so der Halter ermitteln.
  • Kenntnisnachweis: Für Fluggeräte ab zwei Kilogramm Gewicht ist vom Oktober an eine gültige Pilotenlizenz oder eine Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle nötig. Für Flugmodelle reicht auch eine Bescheinigung über die Einweisung durch einen Luftsportverein. Prüfung und Einweisung gelten für fünf Jahre.

Berufliche Kopter-Piloten vor dem Aus?

Besonders der Interessensverband für gewerbliche Drohnen-Piloten, der BVCP (Bundesverband Copter Piloten), sieht den Berufszweig Copter-Pilot existentiell bedroht und fordert dauerhafte Ausnahmegenehmigungen. Eine entsprechende Petition wurde bereits gestartet.

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