Datenschutzbeauftragter warnt Faxdienste könnten gegen DSGVO verstoßen
Kürzlich warnte die Bremer Datenschutzbeauftragte vor unsicheren Faxdiensten. Nun erneuert ihr rheinland-pfälzischer Kollege die Kritik: Die Übertragung persönlicher Daten könnte gegen die DSGV verstoßen.
Für die meisten Nutzer ist das Faxgerät längst ein Relikt vergangener Tage. In vielen Behörden und Unternehmen sind die Geräte aber bis heute im Einsatz. So auch in Rheinland-Pfalz: Allein in den Ministerien des Bundeslandes sollen noch mehr als 100 Faxgeräte genutzt werden. Doch mittlerweile könnten Faxdienste unter Umständen gegen das Gesetz verstoßen, wie die Bremer Datenschutzbeauftragte bereits vor wenigen Wochen warnte. Insbesondere die Übertragung personenbezogener Daten sei problematisch.
Bisher stand die Bremer Landesbehörde mit ihrer Einschätzung allein da. Nun erneuerte aber der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte, Dieter Kugelmann, in einem Bericht der Mainzer "Allgemeinen Zeitung" die Warnung: "Aus unserer Sicht ist die Nutzung von unverschlüsselten Faxgeräten bei einer risikoreichen Verarbeitung personenbezogener Daten als Datenschutzverstoß einzuordnen".
Einem Verbot von Faxmitteilungen komme dies zwar nicht gleich – zumal die aktuelle Rechtsprechung den Einsatz von Faxgeräten auch nicht verbiete – dennoch sollten Behörden, Unternehmen und private Nutzer gerade bei sensiblen Daten alternative Dienste in Betracht ziehen, mahnt Kugelmann.
Veraltete Technologie
Faxgeräte sind mittlerweile technologisch überholt, was beim heutigen Einsatz zu Problemen führen kann: Während Faxe früher über Ende-zu-Ende-verschlüsselte Telefonleitungen verschickt wurden, passiert das heute in Form von Datenpaketen über das Internet. In vielen Behörden und Unternehmen ist es zudem üblich, Faxe in E-Mails umzuwandeln, um Papier zu sparen. Durch sind Faxe aber im Prinzip genauso schlecht gesichert wie unverschlüsselte E-Mails.
Laut Kugelmann durchschauten die wenigsten Nutzer, welchen Datenschutz Technologien wie Faxdienste überhaupt bieten. Statt auf Faxe zurückzugreifen sollten besser andere Kommunikationsmöglichkeiten genutzt werden, wie "zum Beispiel E-Mail über Provider, die eine generelle Leitungsverschlüsselung unterstützen".
Behörden und Unternehmen müssen seit 2018 die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umsetzen. Die Europäische Union wollte damit eine einheitliche Regelung schaffen, die das Recht der Bürger auf Privatsphäre schützt. Allerdings gibt es seitdem immer wieder Unklarheiten, wie die Regeln praktisch umgesetzt werden.
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