Änderung durch Gesetz Mieter müssen TV-Kabelvertrag künftig selbst abschließen

Mieter könnten in Zukunft weniger Nebenkosten bezahlen. Grund dafür ist das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz. Dafür müssen sie sich aber auch selbst um ihr Kabelfernsehen kümmern.
Mieterhaushalte in Deutschland können künftig selbst entscheiden, ob sie Kabelfernsehen haben wollen oder nicht. Das besagt das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, das der Bundestag am Donnerstag beschloss. Mehr dazu lesen Sie hier.
Demnach sollen TV-Kabelverträge nach einer Übergangsfrist bis 2024 nicht mehr vom Vermieter abgeschlossen und auf die Nebenkosten umgelegt werden können. Wenn ein Vermieter neue Glasfaserleitungen hat verlegen lassen, kann er dafür künftig ein Bereitstellungsentgelt von 60 Euro pro Jahr und Wohnung berechnen.
Kritik zu neuen Regeln
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW kritisierte die Entscheidung zum Kabelfernsehen. Ein Sammelabo über ein Wohnungsunternehmen, das bislang "sehr günstige" TV-Kosten sicherte, sei ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr möglich. Auf Mieter, die weiterhin Kabelfernsehen haben wollen, kämen "Mehrkosten von bis zu 200 Euro jährlich pro Haushalt zu".
Belastet würden mit der neuen Regelung vor allem geringverdienende Haushalte: Für sie würden ab Mitte 2024 die TV-Kosten dann auch nicht mehr als Kosten der Unterkunft von der Kommune übernommen, warnte der GdW.
Vermieter müssen Verträge neu verhandeln
Vermieter müssten nun die Verträge für Millionen von Haushalten neu verhandeln. Auch Vermieter, die mit eigenen Gemeinschaftsempfangsanlagen ihren Mietern einen "besonders kostengünstigen TV-Empfang ermöglichen", dürften ab Juli 2024 keine Umlage mehr dafür erheben.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rund sechs Millionen Wohnungen.
- Nachrichtenagentur AFP