Netzbetreiber hatten geklagt Gericht lehnt Eilanträge gegen 5G-Auktion ab
Sind die Vergaberegeln für die Frequenzen des neuen Mobilfunkstandards 5G rechtswidrig? Über diesen Vorwurf der großen Netzbetreiber Telefónica, Vodafone und Telekom wird nun erst in Monaten entschieden.
Die Frequenzauktion für den schnellen Mobilfunk-Übertragungsstandard 5G kann wie geplant stattfinden. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte Eilanträge der bisherigen Mobilfunk-Netzbetreiber gegen die Rahmenbedingungen der Versteigerung an diesem Freitag ab.
Telefónica, Vodafone und Deutsche Telekom hatten gegen die staatlichen Vergaberegeln Klagen eingereicht. Aus Sicht der Netzbetreiber sind die von der Bundesnetzagentur erarbeiteten Vergaberegeln rechtswidrig. Die Firmen bemängelten unter anderem, dass sie ihre Netze unter gewissen Umständen der Konkurrenz öffnen müssen und ihre Investitionen dadurch entwertet würden – sie werteten das Regelwerk als Bremsklotz für den Mobilfunkausbau.
Eilantrag von Konkurrenzanbietern abgelehnt
Durch die Eilanträge sollten die Klagen eine aufschiebende Wirkung bekommen, wodurch die Auktion vorerst hätte abgesagt oder zumindest verschoben werden müssen. Durch die Abweisung der Anträge kann die Versteigerung der Frequenzblöcke nun wie geplant am kommenden Dienstag starten. Die Richter sahen keine "Eilbedürftigkeit", das Hauptverfahren wird wohl erst in einigen Monaten und damit nach der Auktion starten.
Die Konkurrenz – etwa 1&1 Drillisch und Freenet – hatten ebenfalls geklagt, aber aus anderen Motiven. Dieser Eilantrag wurde ebenfalls zurückgewiesen.
Untergeordnete Rolle für Privatkunden
5G ist vor allem für die deutsche Industrie wichtig. Die 5. Mobilfunkgeneration – daher das Kürzel 5G – hat hohe Übertragungsgeschwindigkeiten und kaum Verzögerungen, der Datentransfer ist nahezu in Echtzeit. Dies wiederum ist wichtig für autonomes Fahren oder die Telemedizin, bei denen selbst minimale Verzögerungen schwere Folgen haben könnten.
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Für Privatkunden spielt 5G hingegen nur eine untergeordnete Rolle, da die meisten mobilen Anwendungen auch mit dem aktuell schnellsten kommerziell angewandten Standard – 4G oder LTE – laufen.
- dpa