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"Amazon-Gesetz": So will der Staat betrügerische Online-Händler bekämpfen


"Amazon-Gesetz"
So will der Staat betrügerische Online-Händler ausschalten

dpa, Georg Ismar und Andreas Hoenig

Aktualisiert am 01.08.2018Lesedauer: 4 Min.
Logistiklager von Amazon: Im Online-Handel soll künftig ein neues Gesetz eingeführt werden.Vergrößern des Bildes
Logistiklager von Amazon: Im Online-Handel soll künftig ein neues Gesetz eingeführt werden. (Quelle: imago-images-bilder)

Millionen Menschen kaufen auf Internet-Plattformen ein – doch nicht immer ist klar, wo der Verkäufer sitzt. Die Unternehmen prellen den deutschen Fiskus jährlich um hunderte Millionen Euro, weil sie keine Umsatzsteuer zahlen. Damit soll nun Schluss sein.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Urlaub, so darf Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch erstmals die Kabinettssitzung leiten. Und der Finanzminister will dabei ein Gesetz beschließen lassen, das Steuerbetrug im boomenden Online-Handel stoppen soll. Wichtige Fragen und Antworten zum neuen "Amazon-Gesetz".

Worum geht es dabei?

Dem Fiskus entgeht durch Umsatzsteuerbetrug auf Online-Marktplätzen jährlich viel Geld, von mehreren hundert Millionen Euro ist die Rede. Geld, das allen Bürgern zugute kommen könnte, für den Ausbau von Straßen, die Modernisierung von Schulen und Brücken, für mehr Investitionen in Schulen und Ausbildung.

Ein Beispiel: Oft verbergen sich hinter Verkäufern von Elektronikprodukten auf Marktplätzen wie Amazon oder Ebay Händler aus China. Man zahlt einen Preis inklusive Mehrwertsteuer, aber die Ware kommt ohne Rechnung, die an den Fiskus abzuführende Umsatzsteuer des Händlers wird einfach nicht gezahlt. Das bleibt meist folgenlos, weil man diese Firmen nur schwer verfolgen und sie haftbar machen kann. "Das erhöht deren Rendite und ist eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung", sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth.

Wie soll so ein Betrug verhindert werden?

Nach dem Steuerrecht müssen auch Anbieter aus Drittländern für in Deutschland verkaufte Produkte Umsatzsteuer zahlen, auch wenn sie diese über Produktlager oder Zwischenhändler in Europa schicken. Nach Schätzungen sollen sich tausende Händler gerade aus Fernost auf den Plattformen tummeln, die Steuerzahlungen umgehen.

Scholz setzt mit seinem Gesetzentwurf zur "Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Internethandel" bei den Betreibern der Plattformen an, die nun haften sollen. "Künftig werden die Betreiber elektronischer Marktplätze verantwortlich sein, wenn beim Handel über ihre Plattform die Umsatzsteuer nicht entrichtet wird", sagt Scholz. Es gehe um mehr Steuergerechtigkeit. Das Ziel sind bis zu 500 Millionen Euro mehr an Steuereinnahmen ab 2019.

Wie soll das konkret laufen?

Es werden zahlreiche Steuerregeln geändert, ab 2021 ist das auch auf der gesamten EU-Ebene geplant. Künftig sollen auch Konzerne wie Google und Amazon, die in Europa Milliarden verdienen, aber kaum Steuern zahlen, mit einer Digitalsteuer stärker zur Kasse gebeten werden. Die Bundesländer sind für die Erhebung der Steuer zuständig, besonders Baden-Württemberg und Hessen hatten Druck für eine Regelung gemacht.

Künftig sind alle Betreiber von Marktplätzen verpflichtet, von den dort tätigen Händlern Namen, Anschrift, Steuernummer, Liefer- und Versandadresse sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes zu erfassen. Nur wenn die Unternehmen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen, die bei ihnen aktiv sind, haften sie nicht selbst.

Gibt es bereits Auswirkungen der Verschärfung?

Ja. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) betont: "Es ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerkriminalität, wenn der Bund nun die von unseren Ländern angestoßenen Haftungsregeln umsetzen möchte". Bei dem für die Umsätze ausländischer Online-Händler in Deutschland zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln habe sich die Zahl der registrierten Onlinehändler mit Sitz in China, Hongkong und Taiwan von Mai 2017 bis Ende Juli 2018 auf 2835 mehr als versechsfacht, betont Schäfer. Sie müssen sonst fürchten, dass die Betreiber der Internet-Marktplätze diese Händler sperren – denn sie können kein Interesse daran haben, mit Strafverfahren überzogen zu werden.

Wie reagieren Amazon und Ebay?

Amazon will das Vorhaben nicht kommentieren, ein Sprecher sagt aber: "Wir sperren ein Verkäufer-Konto umgehend, wenn uns eine deutsche Steuerbehörde benachrichtigt, dass ein Verkäufer sich nicht an seine steuerrechtlichen Pflichten hält. Auch ein Ebay-Sprecher betont: "Wir haben keinerlei Toleranz für Händler, die bei ihren Geschäften auf dem Ebay-Marktplatz ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen."

Die deutschen Gesetzespläne aber stoßen bei Ebay auf Kritik, weil sie vor der geplanten EU-Regelung 2021 in Kraft treten sollen: "Alleingänge, die zu einer rechtlichen Zersplitterung führen, stellen für global agierende Unternehmen eine enorme Belastung dar. Überdies sind Regelungen, die massive Umstrukturierungen in den Prozessen verursachen, daneben aber keine längeren Umsetzungsfristen vorsehen, besonders belastend."

Welche Folgen gibt es für Verbraucher und deutsche Händler?

"Für die Verbraucher ändert sich nichts, weil sie auch bisher schon die Umsatzsteuer bezahlen müssen", sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel. "Wenn jetzt aber im Nachhinein die schwarzen Schafe gefasst werden, dann landet diese Steuer auch beim Staat, wo sie hingehört."

Zwar zielt das Gesetz auf Händler aus Fernost – könnte aber auch Auswirkungen für Online-Händler aus Deutschland haben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Pläne zwar – der Entwurf schieße aber an einer Stelle übers Ziel hinaus, sagt Genth. "Der Vorstoß, alle Händler in die Pflicht zu nehmen, auch die deutschen, geht zu weit."

Wer in Deutschland seinen Unternehmenssitz und eine Umsatzsteuernummer habe, könne schon heute von den Behörden kontrolliert werden. Prothmann kritisiert, das Problem werde nicht wirklich gelöst. Die Verantwortung werde vom Finanzamt an die Marktplätze übertragen: "Es wird aber nicht geregelt, wie die schwarzen Schafe wirklich gefunden und aus dem System genommen werden können."

Verwendete Quellen
  • dpa
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