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WhatsApp: Erste Firma verbietet die Chat-App auf Diensthandys


Mängel beim Datenschutz
Erster Konzern verbietet WhatsApp auf Diensthandys

dpa, Thomas Strünkelnberg

Aktualisiert am 06.06.2018Lesedauer: 5 Min.
Whatsapp und Snapchat: Die sozialen Medien werden vom Smartphone von Continental-Mitarbeitern verbannt. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Whatsapp und Snapchat: Die sozialen Medien werden vom Smartphone von Continental-Mitarbeitern verbannt. (Symbolbild) (Quelle: Fabian Sommer/dpa)
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Continental verbannt als erster deutscher Konzern WhatsApp und Snapchat von seinen Dienst-Smartphones. Viele Mitarbeiter zeigen dafür Verständnis, die Firma bietet Alternativen an. Andere Konzerne wie VW und BMW lassen WhatsApp und Co. erst gar nicht auf die Firmenhandys.

Der deutsche Autozulieferer Continental untersagt seinen Mitarbeitern wegen Datenschutzbedenken ab sofort den Einsatz von Social-Media-Apps wie WhatsApp und Snapchat auf Diensthandys. Dies gelte im weltweiten Unternehmensnetzwerk und betreffe mehr als 36.000 Mobiltelefone, teilte Continental am Dienstag in Hannover mit. Conti beschäftigt aktuell mehr als 240.000 Mitarbeiter in 61 Ländern.

Die Dienste griffen auf persönliche und damit potenziell vertrauliche Daten zu – beispielsweise Adressbucheinträge. Dabei gehe es um Daten unbeteiligter Dritter.

"Wir arbeiten an null Unfällen im Straßenverkehr und fordern daher eine solche "Vision Zero" auch für den Datenverkehr", sagte Conti-Vorstandschef Elmar Degenhart. "Wir halten es nicht für akzeptabel, die Erfüllung von Gesetzen zum Datenschutz einseitig auf die Nutzer zu übertragen."

Mitarbeiter reagieren sachlich, die meisten zeigen Verständnis

Bei WhatsApp und Snapchat kann laut Continental der Zugriff auf das Adressbuch nicht eingeschränkt werden – die entsprechenden Datenschutzrisiken wolle das Unternehmen nicht tragen. Auch sollten Beschäftigte und Geschäftspartner geschützt werden.

Continental-Sprecher Henry Schniewind zu t-online: "Die ersten Reaktionen der Mitarbeiter sind sachlich, die meisten zeigen dafür Verständnis." Als Alternativen würden unter anderem Skype Business und Wire angeboten. Auf die erste Mail mit der Aufforderung, die Dienste zu löschen folge eine zweite, sowie zwei Kontrollen durch den IT-Support. ob die Apps noch installiert sind. Als "Druckmittel" können dann der E-Mail-Verkehr auf dem Handy eingeschränkt und als letztes Mittel das Diensthandy blockiert werden.

Snapchat wehr sich gegen Kritik

Snapchat wehrte sich gegen die Kritik. "Continental liegt falsch mit der Behauptung, unsere Erfüllung der DSGVO wälze die Last auf den Nutzer ab", sagte eine Sprecherin der dpa. Anders als bei anderen Plattformen bleibe es den Nutzern überlassen, ob sie Snapchat den Zugriff auf die Kontakte erlauben. Von WhatsApp gab es zunächst laut dpa keine Reaktion.

Datenschutzexperten warnen, dass Tools wie WhatsApp aus datenschutzrechtlicher Sicht "hochproblematisch" seien. So lese WhatsApp die Adressbücher der Mitarbeiter inklusive E-Mail-Kontakten und Telefonnummern von Kollegen, Kunden oder Partnern aus und gebe diese Daten an die Konzernmutter Facebook weiter. "Das ist ein klarer Verstoß gegen die DSGVO und setzt die Unternehmen damit einem großen Risiko aus", erklärt Fabio Marti, Director Business Development des Startups Brabbler. "WhatsApp und Co. haben auf Berufshandys nichts verloren, denn sie bringen die Arbeitgeber in Teufels Küche“.

So halten es deutsche DAX-Konzerne

Deutsche Dax-Konzerne reagieren sehr unterschiedlich auf die Frage nach der WhatsApp-Zulassung. So ist bei Volkswagen "eine dienstliche Nutzung dieser Messenger Apps nicht vorgesehen", erklärte ein Sprecher t-online.de. Für den Dienstgebrauch seien "separate Messenger" im Einsatz.

Auf Diensthandys der BMW Group ist nur die Installation und Nutzung von vom Unternehmen freigegebenen Apps erlaubt. "Und dazu gehören WhatsApp & Co. nicht", erklärte Unternehmenssprecher Jochen Frey t-online.de.

BMW und VW sperren WhatsApp aus

Grundsätzlich seien die Mitarbeiter verpflichtet, den Schutz von Unternehmensdaten sicherzustellen. "Wir haben darüber hinaus aber auch technische Vorkehrungen getroffen, die auf Diensthandys verhindern, dass beispielsweise Apps auf firmenbezogene Kontaktdaten zugreifen können", so Frey. "Diese Vorkehrungen sind seit Inkrafttreten der DSGVO technische Voraussetzung, um mit dem Handy auf Firmendaten wie Kontakte oder Emails zugreifen zu können."

Die Daimler AG stellt seinen Mitarbeitern zur Kommunikation viele Kommunikationskanäle zur Verfügung. "Wir nutzen auch unterschiedliche Messenger Dienste und halten uns dabei an die gesetzlichen Vorgaben", betonte Sprecherin Kathrin Schnurr. Auch beim Versicherer Allianz sind solche Chat-Apps nicht zugelassen.

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Die Deutsche Bank habe die Nutzung von SMS, WhatsApp und anderen Messenger-Diensten auf Dienst-Handys seit Januar 2017 untersagt, sagte ein Sprecher. Grund seien die Dokumentationspflichten für Banken. Auch die Commerzbank erklärt, WhatsApp sei für geschäftliche Kommunikation nicht zugelassen. Beim Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport hieß es: "Bereits seit der Einführung dienstlicher Smartphones sperren wir technisch den Zugriff auf die Kontakte für alle Apps auf Grund von Sicherheits- und Datenschutzbedenken."

Bei einigen Unternehmen sind die Chat-Apps dagegen für die private Nutzung erlaubt - etwa bei der Lufthansa. Die Trennung sei technisch möglich, betonte ein Sprecher: "Dienstliche Kontakte werden ausschließlich im geschützten Bereich des Gerätes gespeichert und können nicht von den Social Media Apps verwendet werden."

Siemens erlaubt private Nutzung

Auch bei Siemens ist es grundsätzlich gestattet, WhatsApp und Snapchat auf dem Diensthandy zu nutzen, allerdings nur zu privaten Zwecken, wie ein Sprecher sagte. Dienstliche Informationen dürften dabei nicht ausgetauscht werden. Mitarbeiter müssten sicherstellen, dass vertrauliche Daten nicht ins Adressbuch kommen. Darin dürften zudem ausschließlich Kontaktinformationen von Personen gespeichert werden, die zustimmen, diese auch mit WhatsApp zu teilen.

Bei der TUI sei WhatsApp eins von mehreren Werkzeugen zur Kommunikation "sowohl mit den Gästen als auch zwischen Mitarbeitern und mit Partnern innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen", hieß es. "Wir beobachten die Diskussion, allerdings glauben wir nicht, dass die EU und die Politik ein sehr beliebtes Kommunikationsinstrument, das von Millionen von Menschen weltweit genutzt wird, verbieten möchten."

Verantwortung wird auf Nutzer abgewälzt

Schon kurz nach dem Ende der Frist der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU am 25. Mai waren erste Beschwerden über Facebook und Google bei Aufsichtsbehörden eingegangen. Die Verordnung soll Verbraucher besser schützen, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden wird deutlich strenger geregelt als bisher. Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt – und dem zustimmen. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. WhatsApp mit über 1,3 Milliarden Nutzern weltweit war 2014 für rund 22 Milliarden Dollar an Facebook verkauft worden.

Continental kritisierte, die Anwendungen wälzten die Verantwortung auf die Nutzer ab. Um der Verordnung zu folgen, müssten WhatsApp-Nutzer von jeder Person im Adressbuch einzeln die Zustimmung zum Teilen ihrer Daten mit den Diensten einholen. Dies sei im Alltag "nicht ausreichend zuverlässig und damit praktisch untauglich". Die Regelung zum Verbot der Messenger-Apps könne aber aufgehoben werden, wenn die Anbieter die unbedenkliche Nutzung "im Sinne des Datenschutzes schon in der Grundeinstellung" ermöglichten. Diese müssten aber für den Nutzer leicht zu bedienen sein, forderte Continental.

Arbeitnehmer müssen sich danach richten

Datenschutzbedenken waren schon seit längerer Zeit immer wieder angesprochen worden. WhatsApp löste das Problem zuletzt so: Nutzer bestätigen mit der Zustimmung zu den aktuellen Nutzungsbedingungen, dass sie die Kontakt-Informationen "im Einklang mit geltenden Gesetzen" zur Verfügung stellen. Das kann man so verstehen, dass WhatsApp davon ausgeht, dass die Nutzer selbst die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten eingeholt haben. Das dürfte aber in der Praxis nur in den seltensten Fällen der Fall sein.

Der hannoversche Arbeitsrechtler Max Wittig erklärte, es handele sich um eine unternehmerische Entscheidung. Eine Firma könne festlegen, wie Dienst-Handys verwendet werden. Danach müssten die Arbeitnehmer sich richten – selbst dann, wenn bestimmt würde, nur per Post zu arbeiten.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • Eigene Recherche
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