Terrorschutz vor Datenschutz Bundestrojaner zum Einsatz freigegeben
Mit einem "Bundestrojaner" können Polizeibehörden zum Beispiel WhatsApp überwachen und auslesen. Datenschutzexperten äußern sich kritisch.
Das Innenministerium hat einem Bericht der "Welt" zufolge Grünes Licht für die Nutzung des umstrittenen Staats-Trojaner "FinSpy" gegeben. Bislang habe das Bundeskriminalamt (BKA) den Bundestrojaner noch nicht in Ermittlungsverfahren eingesetzt, so die "Welt" unter Berufung auf Sicherheitskreise. Die Software zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz "Quellen-TKÜ", sei bereits am 10. Januar zur Nutzung freigegeben worden.
Kampf gegen Terror und Drogenhandel
Die kommerzielle Spionage-Software des Münchner Unternehmens FinFisher hatte die Bundesregierung bereits 2013 gekauft, sie wurde allerdings wegen Verfassungsbedenken bislang nicht eingesetzt. Sie soll es Polizeibehörden ermöglichen, verschlüsselte Kommunikation auf mobilen Geräten etwa über WhatsApp, Telegram oder Signal mitzuhören, die zuvor jedoch infiziert werden müssen. Ermittlungsbehörden erhoffen sich davon, effizienter gegen Terrorverdächtige oder Drogenhändler vorgehen zu können.
Die vom BKA selbst entwickelte Überwachungs-Software RCIS 1.0 war vom Innenministerium bereits im Februar 2016 offiziell freigegeben worden. Die rund 5,7 Millionen teure Eigenentwicklung sei aber bislang in nur sehr wenigen Fällen zum Einsatz gekommen, hieß es. Die Software kann derzeit nur Skype-Gespräche auf infizierten Windows-Computern abhören. Eine erweitere Version soll aber künftig auch Messenger-Apps auf Smartphones knacken können. Wann RCIS 2.0 bereitstehen wird, ist hingegen unklar. Ursprünglich sollte die Überwachungssoftware bis Ende 2017 fertiggestellt sein.
"Digitaler Industriestandort Deutschland gefährdet"
Kritiker äußern dagegen, dass der Staat damit einen dubiosen Markt mit Schadsoftware befeure, die Sicherheitslücken ausnutzen. Der Geschäftsführer des Bundesverbands IT-Sicherheit Holger Mühlbacher sagte der Funke-Mediengruppe: „Durch Maßnahmen wie den Staatstrojaner wird der digitale Industriestandort Deutschland gefährdet. Noch im Februar will der Verband eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.