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Vodafone: Firma muss Strafe wegen untergeschobenen Verträgen zahlen


Verbraucherzentrale Hamburg
Vodafone: Abmahnung wegen untergeschobener Verträge

Von t-online, mho

Aktualisiert am 10.11.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 122157195Vergrößern des Bildes
Vodafone-Filiale in der Kölner Innenstadt (Symbolbild): Bei der Verbraucherzentrale Hamburg mehren sich Beschwerden der Kunden. (Quelle: Christoph Hardt via www.imago-images.de)

Die Verbraucherzentrale Hamburg ist mehrfach gegen Telekommunikationsanbieter Vodafone vorgegangen. Kunden berichten von untergeschobenen Verträgen.

Vodafone muss Ordnungsgelder zahlen, weil es "die Unterlassungspflicht eines Gerichtsurteils missachtet hat". Das berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg, nachdem sie wegen wiederholter Beschwerden erfolgreich gegen das Unternehmen vorgegangen ist. Erst kürzlich gab es eine Strafzahlung über 10.000 Euro.

Hintergrund der Abmahnungen gegen das Unternehmen sind demnach Beschwerden von Verbrauchern über angeblich abgeschlossene Verträge, obwohl die Kunden zum Teil gar keinen Kontakt zu Vodafone gehabt hätten. In anderen Fällen wären Verträge oder einzelne Vodafone-Produkte bestätigt worden, die zwar besprochen wurden, aber weder gewünscht waren noch bestellt wurden.

Beschwerden über Produkte in den Bereichen Festnetz, Handy und Internet

So berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg außerdem, dass "regelmäßig Beschwerden von Betroffenen" eingehen würden und nennt auch konkrete Beispiele auf ihrer Webseite. Dabei ginge es um die folgenden Vodafone-Produkte in den Bereichen Festnetz, Handy und Internet:

  • GigaMobil S mit Basic Phone
  • Vodafone CableMax 1000
  • Red Internet & Phone Cable und/oder Vodafone Sicherheitspaket
  • Vodafone Giga TV App
  • Vodafone TV Connect
  • Vodafone GigaTV, inklusive HD Premium Cable
  • Kabel Digital
  • Video Select

Weiter erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg, dass Verbraucher "bei Erhalt einer Bestätigung über einen nicht bestehenden Vertrag" eigentlich gar nicht verpflichtet sind, tätig zu werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann trotzdem eine E-Mail mit Angabe von Vertrags- und Kundennummer an den Anbieter schicken und den Vertrag widerrufen. Hierfür ist nicht einmal eine Begründung notwendig.

Nutzer haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht

Denn laut Bundesministerium für Verbraucherschutz gilt bei Fernabsatzverträgen – also bei Verträgen, die am Telefon oder im Internet geschlossen wurden – ein klares Rückgabe- und Widerrufsrecht. Demnach ist der Widerruf eines Vertrags "innerhalb einer Frist von 14 Tagen möglich".

Und: Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs "gilt eine E-Mail dann als zugegangen, wenn innerhalb der üblichen Geschäftszeiten die E-Mail auf dem Mailserver des Empfängers zum Abruf bereitgestellt wird – der tatsächliche Abruf ist damit nicht entscheidend" (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2022 - VII ZR 895/21).

Verwendete Quellen
  • vzhh.de: "Ordnungsgeld: Immer wieder untergeschobene Verträge von Vodafone"
  • bmuv.de: "Rückgabe und Widerrufsrecht"
  • juris.bundesgerichtshof.de: "BGH, Urteil vom 6. Oktober 2022 - VII ZR 895/21"
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