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Bundeskartellamt leitet Untersuchung gegen Apple ein


Vorteil für eigene Apps?
Bundeskartellamt untersucht Werbe-Tracking-Stopper von Apple

Von dpa, jnm

Aktualisiert am 14.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Apple-Logo: Wegen einer Sicherheitslücke im Mac-Computer, verspricht Apple ein Update.Vergrößern des Bildes
Apple-Logo: Das Bundeskartellamt untersucht den Anti-Tracking-Schutz von Apple. (Quelle: Mark Lennihan/Symbolbild/ap)

Das Bundeskartellamt hat eine Untersuchung von Apples Anti-Tracking-Maßnahmen eingeleitet. Man wolle prüfen, ob das Unternehmen eigene Dienste gegenüber denen von Dritten bevorzuge. Apple weist dies von sich.

Das Bundeskartellamt hat eine Untersuchung gegen die Anti-Tracking-Regelungen von Apple eingeleitet. Das teilte die Behörde am Dienstag mit. Dabei steht die Art und Weise im Fokus, wie Apple seinen Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, das Nachverfolgen ihres Verhaltens quer über verschiedene Apps und Websites zu stoppen. Das Bundeskartellamt will nun untersuchen, ob die Regelungen die eigenen Angebote von Apple bevorzugt behandeln oder andere Unternehmen behindern könnten. Der Konzern wies die Vorwürfe zurück.

Die im Sommer 2020 angekündigte Funktion "App Tracking Transparency" (ATT) war nach lautstarken Protesten der werbetreibenden Industrie im April 2021 beim iPhone, iPad und Apple TV eingeführt worden. Konzerne wie Meta (Facebook, Instagram und WhatsApp), die stark von Werbeeinnahmen abhängig sind, beklagten sich, dass sie ohne Tracking nicht mehr zielgenau Werbung ausspielen könnten und große Einnahmeverluste hinnehmen müssten.

In Deutschland reichten Spitzenverbände der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft noch im April 2021 eine Beschwerde gegen Apple beim Bundeskartellamt ein. Sie machten geltend, dass das Unternehmen mit ATT seine Marktmacht missbrauche und gegen Kartellrecht verstoße.

Medien und Werbewirtschaft beklagten sich lautstark über den Trackingschutz

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte, man begrüße datenschonende Geschäftsmodelle, die den Nutzern Wahlmöglichkeiten über die Verwendung ihrer Daten einräumten. "Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten." Daran bestünden begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlege, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollten.

Der Behördenchef sagte, die Nutzer könnten in den Einstellungen zwar auch gegenüber Apple die Verwendung ihrer Daten im Hinblick auf deren Nutzung für personalisierte Werbung einschränken. Allerdings unterliege Apple - so der vorläufige Stand – nicht den neuen und zusätzlichen ATT-Regelungen.

Apple bestreitet diese Form der Ungleichbehandlung. "App Tracking Transparency gibt den Nutzerinnen und Nutzern die Wahl zu entscheiden, ob Apps sie tracken oder ihre Informationen an Dritte weitergeben dürfen oder nicht. ATT hindert die Unternehmen nicht daran, Werbung zu schalten, und sie schränkt auch nicht die Verwendung der Daten ein, die sie von den Nutzer:innen mit deren Zustimmung erhalten", erklärte ein Apple-Sprecher.

Diese Regeln "gelten für alle Entwicklerinnen und Entwickler, einschließlich Apple, gleichermaßen" betont Apple. Behörden und Datenschützer hätten Apple gegenüber starke Zustimmung für ATT ausgedrückt. "Apple hält sich an einen höheren Datenschutzstandard als fast jedes andere Unternehmen, indem es den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit gibt, selbst zu entscheiden, ob sie personalisierte Werbung wünschen oder nicht."

Apple werde weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um alle Fragen zu klären.

Ein ähnliches Verfahren war bereits in Frankreich angestrebt worden. die französische Wettbewerbsbehörde hatte bei ihrer Untersuchung "keinen Missbrauch einer dominanten Position von Seiten Apples feststellen können", heißt es in einer Pressemitteilung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Apple Statements
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