Wann man trotzdem halten darf Ganz ohne Schild: Hier gilt immer Halteverbot
Das Halteverbot: Eigentlich heißt es Haltverbot. Viel wichtiger ist aber, was es bedeutet, wann es gilt – und welche Folgen ein Verstoß hat.
Halteverbote: Für viele ein Ärgernis, für die Sicherheit und Ordnung im Verkehr aber unverzichtbar. Wer die Spielregeln kennt, bleibt von Bußgeldern verschont – und erspart sich unnötigen Ärger.
Halten oder Parken: Was ist erlaubt?
Die Unterscheidung ist einfach: Halten bedeutet, die Fahrt kurz zu unterbrechen, ohne auszusteigen – maximal drei Minuten. Parken beginnt, wenn Sie Ihr Fahrzeug länger stehen lassen oder sich so weit entfernen, dass ein sofortiges Losfahren unmöglich ist.
Wo Halten und Parken immer verboten ist
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eindeutig:
- Enge und unübersichtliche Straßenstellen
- Scharfe Kurven
- Ein- und Ausfädelungsstreifen
- Bahnübergänge
- Feuerwehrzufahrten
- Autobahnen und deren Seitenstreifen
- Unmittelbar vor und auf Fußgängerüberwegen
Außerdem gilt: Verkehrszeichen wie das Andreaskreuz dürfen nicht verdeckt werden und vor Ampeln oder Stoppschildern muss Platz bleiben, damit sie sichtbar bleiben.
Absolutes und eingeschränktes Halteverbot
Es gibt zwei Arten von Halteverbot:
- Das eingeschränkte Halteverbot (Zeichen 286): Hier dürfen Sie bis zu drei Minuten halten – zum Beispiel zum Be- und Entladen oder zum Ein- und Aussteigen.
- Absolutes Halteverbot (Zeichen 283): Hier ist jedes Halten verboten.
Die Schilder unterscheiden sich deutlich: Eine rote Linie auf blauem Grund bedeutet eingeschränktes Halteverbot. Zwei rote Linien, die ein Kreuz bilden, bedeuten absolutes Halteverbot.
Wo beginnt das Halteverbot – und wo endet es?
Ein Halteverbot gilt nur auf der Straßenseite, auf der das Schild steht – und beginnt genau dort. Fehlt ein Aufhebungsschild, endet es an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Pfeile helfen bei der Orientierung: Ein Pfeil nach oben markiert den Beginn, ein Pfeil nach unten das Ende der Verbotszone.
Zusatzschilder regeln die Ausnahmen
Zusatzschilder legen fest, wann und für wen das Halteverbot gilt – zum Beispiel nur an Werktagen oder zu bestimmten Uhrzeiten. Achtung: Samstag ist Werktag! Temporäre Halteverbote, zum Beispiel für Umzüge, werden durch mobile Schilder angezeigt. Diese müssen mindestens vier Tage vorher aufgestellt werden, sonst sind sie ungültig.
Halteverbote ohne Schild
Einige Halteverbote kommen ohne Schilder aus:
- Bahnübergänge: innerorts fünf Meter, außerorts 50 Meter.
- Fußgängerüberwege: Vor Zebrastreifen mindestens fünf Meter Abstand halten.
- Haltestellen: Kurz anhalten ist erlaubt, aber nicht parken.
Das kosten Verstöße
Bußgeldtatbestand | Bußgeld (Euro) | Punkte |
---|---|---|
In zweiter Reihe gehalten | 55 | – |
– mit Behinderung | 70 | 1 |
– mit Gefährdung | 80 | 1 |
– mit Sachbeschädigung | 100 | 1 |
Unzulässig auf Schutzstreifen für Radverkehr gehalten | 55 | – |
– mit Behinderung | 70 | 1 |
– mit Gefährdung | 80 | 1 |
Unzulässig auf Bussonderfahrstreifen gehalten | 55 | – |
– mit Behinderung | 70 | – |
– mit Gefährdung | 80 | – |
– mit Sachbeschädigung | 100 | – |
Ein Blick auf die Schilder und ein wenig Umsicht im Alltag helfen, unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden. Denn auch wenn es manchmal so aussieht: Halteverbote sind keine Schikane, sondern dienen der Sicherheit und dem Verkehrsfluss.
- adac.de: Halteverbot: Was erlaubt ist – und was verboten
- Nachrichtenagentur SP-X
- bussgeldkatalog.org