Mehr Sicherheit im Verkehr Auf dem Seitenstreifen der Autobahn nur im Notfall halten
München (dpa/tmn) - Nur im Notfall und bei einem technischen Problem dürfen Autofahrer auf dem Seitenstreifen der Autobahn halten, so der Tüv Süd. Wichtig: Warnblinkanlage anschalten und ein Warndreieck mindestens 100 Meter vor der Pannenstelle aufstellen.
Dabei sind auch die Sichtverhältnisse vor Ort zu berücksichtigen. Im Bereich von Kurven stellt man es davor auf. Beim Verlassen des Autos immer die Warnweste anziehen. Nur eine ist pro Auto vorgeschrieben. Der Tüv Süd rät, für jeden Insassen eine parat zu halten. Wer das Auto nicht ordnungsgemäß sichert, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch einen Auffahrunfall.
Ansonsten ist der Seitenstreifen tabu. Das gilt auch für das immer wieder zu beobachtende Vorfahren im Stau zur nächsten Ausfahrt oder zum nächsten Parkplatz. Auch im Stau sind Aussteigen und das Betreten der Fahrbahn generell nicht erlaubt. Das darf man nur im Notfall, um zum Beispiel einen Unfall abzusichern. Der Gesetzgeber sehe aber weder ein "menschliches Bedürfnis" noch das Wickeln eines Kindes als Notfall an, nennt der Tüv Süd Beispiele.