21 Monate auf Bewährung Richter begründet das geringe Strafmaß von Severino Seeger
Er hat betagte Damen um ihr Erspartes betrogen - und kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Ein Jahr und neun Monate lautete das Urteil für den DSDS-Gewinner Severino Seeger. Ein aktueller Bericht von "bild.de" zitiert den zuständigen Richter Klaus Eckhardt, der begründet, wie es zu der milden Strafe kam.
"Für den Angeklagten spricht sein frühes und umfassendes Geständnis, das zur Aufklärung der Straftaten beigetragen hat. Er wird umfassende Schadenswiedergutmachung leisten - in größerem Umfang als notwendig. Und das ist nicht zu gering zu bewerten: Er hat den Opfern eine Aussage als Zeuge vor Gericht erspart. Dazu sahen sie sich nicht nur körperlich nicht in der Lage, sie hatten auch Angst vor der seelischen Belastung."
Als Abholer hatte er das höchste Entdeckungsrisiko
Severino Seeger hatte in neun Fällen als "Abholer fungiert, d.h. er war persönlich bei den Betrugsopfern in Erscheinung getreten und hatte deren EC-Karte in Empfang genommen. Als sogenannter "Abholer" sei er austauschbar gewesen, habe aber das "höchste Entdeckungsrisiko" gehabt. Zuvor waren die betagten Opfer von anderen Bandenmitgliedern, die sich als Bankmitarbeiter ausgaben, angerufen und zur Herausgabe ihrer EC-Karten aufgefordert worden.
Günstige Sozialprognose
Außerdem spreche für ihn, dass er nicht vorbestraft sei, weshalb keine erneuten Straftaten zu erwarten seien. "Eine günstige Sozialprognose ist zwanglos möglich", erklärte der Richter.
Erschwerend für den Angeklagten sei jedoch gewesen, dass "die alterstypische Unbeholfenheit und Leichtgläubigkeit der älteren Damen gezielt ausgenutzt wurde. Sie stammen aus einer Zeit, als Bankangestellte noch Autorität hatten, Bank-Beamte genannt wurden.
Mitglied einer Betrügerbande
Seeger hatte 2012 und 2013 in acht Fällen als Mitglied einer Betrügerbande von den betagten Opfern Scheckkarten abgeholt und am Automaten Geld abgehoben. Laut Urteil betrug der von ihm persönlich angerichtete Schaden rund 25.000 Euro. Seeger zeigte sich vor Gericht reuig: Ein Cousin habe ihn zum Mitmachen "manipuliert". "Ich hab Ja gesagt, weil ich einfach dumm war".
Wiedergutmachung von 101.000 Euro
Die Richter des Frankfurter Landgerichts erlegten Seeger die Wiedergutmachung des Gesamtschadens von 101.000 Euro auf. Dazu will der 28-Jährige einen Teil seines Preisgelds aus der RTL-Show einsetzen. Mitte Mai dieses Jahres hatte er das Finale der Casting-Sendung gewonnen.
RTL geht auf Distanz zu dem DSDS-Sieger. "Er wird bei uns ab sofort keine weitere Plattform mehr bekommen", teilte ein Sprecher des Senders mit.