Urteil im Betrugsprozess DSDS-Sieger Severino muss nicht in den Knast
Das Urteil gegen Severino Seeger ist gefallen - und der DSDS-Sieger kann aufatmen: Er wurde wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt, kommt um eine Haftstrafe also herum.
Die Richter des Frankfurter Landgerichts legten Seeger die Wiedergutmachung des Gesamtschadens von 101.000 Euro auf. Dazu will der 28-Jährige Teile seines Preisgelds aus der RTL-Show "Deutschland sucht den Superstar" in Höhe von 500.000 Euro einsetzen. Mitte Mai dieses Jahres hatte er das Finale der Casting-Sendung gewonnen.
RTL geht auf Distanz
RTL ging nach dem Urteil auf Distanz zu Seeger. "Er wird bei uns ab sofort keine weitere Plattform mehr bekommen." Das Preisgeld würde ihm nicht aberkannt.
Erst wenn Seeger seinen Weg zurück zu rechtmäßigem und sozialem Verhalten gefunden habe, könne er "langfristig wieder in die Geschichte von DSDS aufgenommen werden", teilte ein Sprecher des Kölner Privatsenders auf Anfrage mit. Man könne aber die "Wahl von Millionen von Zuschauern" nicht nachträglich rückgängig machen. Denn: "Dieser Publikumsentscheid ist Kern des Konzepts."
"Ich hab Ja gesagt, weil ich einfach dumm war"
Laut "bild.de" entschuldigte sich der 28-Jährige vor Gericht noch einmal: "Ich weiß, dass ich nicht nur materiellen Schaden angerichtet habe, sondern auch seelischen. Dafür möchte ich mich entschuldigen."
Er habe "zu spät gemerkt, dass dies der falsche Weg war", sagte der Seeger bereits zu Beginn seines Prozesses. Er hatte 2012 und 2013 in acht Fällen als Mitglied einer Betrügerbande von den betagten Opfern Scheckkarten abgeholt und am Automaten Geld abgehoben. Laut Urteil betrug der von ihm persönlich angerichtete Schaden rund 25.000 Euro. Seeger zeigte sich vor Gericht reuig: Ein Cousin habe ihn zum Mitmachen "manipuliert". "Ich hab Ja gesagt, weil ich einfach dumm war".
Gute Zukunftsprognose
Bereits die Staatsanwältin hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen, weil von einer guten Zukunftsprognose auszugehen sei. Das Gericht rechnete dem "Superstar" seine Mithilfe bei der Aufklärung der rund 50 Straftaten der zehnköpfigen Betrügerbande an. Ebenso wirkte sich die versprochene Wiedergutmachung positiv aus. "Über den selbst angerichteten Schaden in Höhe von rund 25.000 Euro hinaus wäre Seeger dazu zivilrechtlich gar nicht verpflichtet gewesen", sagte der Vorsitzende Richter.