Dieter Wedel ist tot "Gegen Tote kann nicht mehr ermittelt werden"
Nach dem Tod von Regisseur Dieter Wedel äußerte sich Rechtsanwalt Alexander Stevens. Er vertritt die Interessen von Schauspielerin Jany Tempel.
Am Mittwoch hatte das Landgericht München I ursprünglich bekannt geben wollen, ob Dieter Wedel wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung der Prozess gemacht wird. Stattdessen teilte das Gericht mit, dass der Regisseur am 13. Juli verstorben ist.
Bereits im März 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Wedel, nachdem Schauspielerin Jany Tempel den Star-Regisseur beschuldigte, er hätte sie 1996 in einem Münchener Hotel vergewaltigt. Wedel bestritt stets den Vorwurf.
"Das Verfahren gegen Wedel ist zwingend einzustellen"
Unmittelbar nach der Bekanntgabe des Gerichts, äußerte sich Tempels Rechtsanwalt Alexander Stevens gegenüber der Deutschen Presse-Agentur und sprach Wedels Angehörigen sein Beileid aus. Das Verfahren gegen Wedel sei "aufgrund seines Todes zwingend einzustellen". Denn: "Gegen Tote kann nicht ermittelt/verhandelt werden."
Mangels rechtskräftigen Abschluss durch ein Gerichtsurteil gelte selbstverständlich die Unschuldsvermutung, so Stevens. "Dennoch weise ich darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erhebt, wenn die Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlicher ist als sein Freispruch." Statistisch gesehen würden mehr als 80 Prozent aller Anklagen von Strafgerichten verurteilt werden.
Sein Statement beendete Stevens mit dem Absatz: "Frau Tempel hofft, dass sich mit dem Tod Wedels auch andere Frauen sexueller Gewalt trauen, sich an die Öffentlichkeit zu wenden und dass der Fall Wedel dennoch restlos aufgeklärt wird."
Jany Tempel begeht Hungerstreik
Vor vier Jahren drangen die Vorwürfe gegen Wedel zum ersten Mal in die Öffentlichkeit. In einem Interview mit dem "Zeit-Magazin" beschuldigten Tempel und zwei weitere Schauspielerinnen den Regisseur, er hätte sie in den Neunzigerjahren sexuell bedrängt. Damit gehört die Causa Wedel zu dem bekanntesten Fall der deutschen #MeToo-Bewegung. Über den Tod des 82-Jährigen sei Tempel "perplex".
Erst kürzlich machte die in Thailand lebende Schauspielerin mit einem Hungerstreik medial darauf aufmerksam, dass die gerichtliche Entscheidung sich so in die Länge zieht. Dafür verweigerte die 53-Jährige nicht nur die Nahrung, sondern sperrte sich auch in einen Katzenkäfig ein. Eine Webcam übertrug ihren Protest live im Internet.
Mit Wedels Tod endete nicht nur sein Leben, sondern auch ein möglicher Gerichtsprozess, der nie seinen Anfang fand. Als Regisseur hätte Wedel vermutlich Gefallen an diesem Ausgang gefunden. Zurück bleiben Angehörige, die anstatt eines Nachrufs auf Wedels Leben und berufliche Erfolge, darüber lesen, ob ihm der Prozess gemacht worden wäre oder nicht. Aber auch eine – mutmaßlich durch Wedel – geschädigte Frau, die umsonst jahrelang auf einen Gerichtsprozess gehofft hat.
- Pressemitteilung von Rechtsanwalt Alexander Stevens
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa