Hin und her nach "Fernsehgarten" Plötzlich doch keine Anzeige gegen Luke Mockridge
Der "ZDF-Fernsehgarten"-Auftritt von Luke Mockridge hat Wellen geschlagen. Einem Zuschauer missfiel das Verhalten des Comedians derart, dass er Anzeige erstattete. Bevor die Polizei ermitteln konnte, erledigte sich der Fall aber wieder.
Mitte August hatte Luke Mockridge einen merkwürdigen Auftritt im "ZDF-Fernsehgarten" hingelegt. Nicht nur Moderatorin Andrea Kiewel war danach stinksauer, auch viele Zuschauer kritisierten die banalen Witze des 30-Jährigen. Einer ging sogar so weit, dass er Anzeige gegen Mockridge erstattete.
Bei dem skurrilen Auftritt des Kölners handelte es sich um einen Gag für seine eigene Late-Night-Show. Am Mittwoch wurde die Sendung mit den Namen "Luke! Die Greatnightshow" aufgezeichnet. Dort erklärte Mockridge unter anderem, dass er eine Anzeige bekommen habe und dass er persönlich auf der Mainzer Polizeiwache erscheinen wolle, um den Sachverhalt zu klären. In der Show füllte er darüber hinaus einen Anhörbogen aus, der ihm von der Polizei an seine Privatadresse geschickt worden war.
Jetzt meldet sich die Mainzer Polizei in einer offiziellen Pressemitteilung zu dem Vorfall zu Wort und bringt neue Informationen zu der Geschichte ans Licht. "Nach dem Auftritt des Comedians Luke Mockridge im Fernsehgarten des ZDF ist eine Strafanzeige wegen Beleidigung durch einen Zuschauer erstattet worden", heißt es zunächst in der Meldung. Der Anzeigeerstatter sei 58 Jahre alt und habe über die Onlinewache der Berliner Polizei seine Anzeige eingereicht.
Weil der "ZDF-Fernsehgarten" auf dem Mainzer Lerchenberg produziert wird, wurde die Strafanzeige auch von der Polizei Mainz bearbeitet. "Sowohl dem Anzeigeerstatter als auch dem Angezeigten, also rechtlich als Beschuldigten geführten Luke Mockridge, sind Anhörbögen zugesandt worden, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu diesem Sachverhalt zu äußern", erklärt die Polizei.
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Die neueste Entwicklung in dem Fall ereignete sich jedoch wie folgt: "Seit heute liegt der Anhörbogen des Anzeigeerstatters vor. Hierin verzichtet er auf die Stellung eines Strafantrages. Weil es sich bei einer Beleidigung gemäß § 185 StGB um ein sogenanntes 'absolutes Antragsdelikt' handelt, ist ein fehlender Strafantrag ein Verfahrenshindernis." Heißt also: Die Ermittlungen gegen Mockridge werden nicht fortgeführt.
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