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Jan Josef Liefers sauer über Klatschbericht


Chat mit Tochter veröffentlicht
Jan Josef Liefers wehrt sich gegen Trennungsgerüchte

Von t-online, JaH

Aktualisiert am 29.01.2019Lesedauer: 2 Min.
Jan Josef Liefers und Anna Loos sind seit 2004 verheiratet: Ein Bericht über seine Ehe stört den Schauspieler gerade sehr.Vergrößern des Bildes
Jan Josef Liefers und Anna Loos sind seit 2004 verheiratet: Ein Bericht über seine Ehe stört den Schauspieler gerade sehr. (Quelle: imago/Future Image)
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Jan Josef Liefers ärgert sich gerade über eine Schlagzeile, die offenbar seine Tochter verunsichert. Mit einem Beitrag im Internet setzt er sich jetzt dagegen zur Wehr.

Seit fast 15 Jahren ist der "Tatort"-Star mit der Schauspielerin Anna Loos verheiratet. Die beiden haben zwei gemeinsame Töchter. Wie hart gewisse Schlagzeilen auch die kleinen Leserinnen treffen können, macht Jan Josef Liefers jetzt mit einem Instagram-Post deutlich.

Chatverlauf mit Tochter veröffentlicht

Der 54-Jährige postete ein Foto eines Klatschmagazins, auf dessem Titelblatt sowohl Liefers selbst als auch seine Frau Anna Loos abgebildet sind. Dazu die Schlagzeile: "Jan Josef Liefers und Anna Loos: Steht er jetzt noch zu ihr?" Das Foto ist Teil eines WhatsApp-Chatverlaufs, in dem der Mime seiner Tochter Lola erklärt, was es mit diesem Titelblatt auf sich hat.

"Das ist nur eines von vielen dummen und charakterlosen Blättchen, die jede noch so billige Lügengeschichte verbreiten würden, Hauptsache sie machen damit Geld", schreibt Jan Josef Liefers in diesem WhatsApp-Verlauf an seine Tochter. Sie solle sich davon nie beeinflussen lassen.

Zuspruch von Promi-Kollegen

In den Kommentaren zu dem Instagram-Eintrag bekommt der gebürtige Dresdener viel Zuspruch. Auch andere Prominente, wie die Schauspieler Thomas Kretschmann oder Constantin von Jascheroff stimmen ihrem Kollegen zu und loben seine Art, mit der Schlagzeile umzugehen.

Ein weiterer Nutzer rät, die Zeitschrift zu verklagen. Liefers reagiert daraufhin so: "Manchmal kann man das versuchen, und manchmal hat man auch Erfolg damit. Aber selbst, wenn du Recht bekommst, bleibt es oft folgenlos für die Verlage, es gibt keine wirklichen Sanktionen oder Konsequenzen wie zum Beispiel Strafzahlungen. Und auch so Anzeigenblättchen stehen unter dem Schutz der Pressefreiheit."


Tatsächlich kann gegen Äußerungen über Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, und nicht der Wahrheit entsprechen, geklagt werden. Auch Strafzahlungen können so erwirkt werden. Personen des öffentlichen Lebens haben ein Recht auf Privatsphäre. Der Schutz der Privatsphäre ist allerdings eingeschränkt, wenn zum Beispiel Exklusivverträge über die Berichterstattung aus seiner Privatsphäre abgeschlossen werden.

Anmerkung der Redaktion: Wir legen Wert auf die Feststellung, dass wir bei t-online.de keine Geschichten erfinden, sondern uns an journalistische Standards halten, Informationen gewissenhaft überprüfen und jede Veröffentlichung sorgsam abwägen. Über Partnerschaften von Prominenten berichten wir dann, wenn diese sie selbst in der Öffentlichkeit leben.

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