Nach Trunkenheitsfahrt Ex-First-Lady Bettina Wulff muss Führerschein abgeben
Einst war sie First Lady, jetzt ist sie Fußgängerin. Bettina Wulff muss nach einer Trunkenheitsfahrt für elf Monate ihren Führerschein abgeben. Darüber hinaus akzeptierte die 45-Jährige eine Geldstrafe.
"Ich kann bestätigen, dass ein Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen ergangen ist", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover. Dieser sei unverzüglich akzeptiert worden und damit rechtskräftig. Zuerst hatte darüber die "Neue Presse" berichtet. Bei Trunkenheit im Verkehr (Paragraph 316) sei ein Fahrverbot von elf Monaten üblich, erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
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Nach Bekanntwerden der Ermittlungen Ende September hatte Bettina Wulffs Rechtsanwalt Christian Schertz gesagt, seine Mandantin räume ein, einen Fehler gemacht zu haben, für den sie geradestehen werde. Die Ehefrau des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff blieb laut Staatsanwaltschaft beim Touchieren eines Baums in der Nähe ihres Wohnortes Burgwedel bei Hannover unverletzt. Weitere Verkehrsteilnehmer waren nicht in den Unfall involviert.
- Neue Presse: Bettina Wulff muss Führerschein für elf Monate abgeben
- Nachrichtenagentur dpa