Karl-Dall-Prozess Staatsanwalt fordert zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung
Wegen der angeblichen Vergewaltigung einer Schweizer Journalistin muss sich der deutsche Comedy-Star Karl Dall seit Dienstag vor einem Gericht in Zürich verantworten. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung. Der 73-Jährige sei wegen Vergewaltigung und versuchter Nötigung schuldig zu sprechen, forderte die Anklagevertretung. Dall hatte zuvor alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Die Glaubwürdigkeit der Frau, die in dem Prozess auch als Privatklägerin auftritt, erscheine zwar nicht besonders groß, räumte der Staatsanwalt ein. Zudem stehe Aussage gegen Aussage. Dies mache aber eine Vergewaltigung "nicht von Anfang an unmöglich". Die Aussagen der Frau bei ihrer polizeilichen Vernehmung seien zudem durchaus plausibel.
Nach dem Staatsanwalt hielt der Anwalt der Klägerin sein Plädoyer und forderte Informationen insgesamt rund 43.000 Euro Entschädigung und Schmerzensgeld. Es gehe der Geschädigten nicht darum, aus dem Ganzen Kapital zu schlagen, sagte ihre Anwalt.
Indessen forderte Dalls Anwalt für seinen Mandanten einen Freispruch plus eine angemessene Entschädigung für die Untersuchungshaft, in der er nach seiner Festnahme im Dezember 2013 vier Tage lang saß. Es könne nach Prüfung aller Aussagen und Indizien keinen Zweifel an der Unschuld des Angeklagten geben, erklärte er.
Dall: gemeinsame Nacht ohne sexuelle Handlungen
Bereits zu Beginn der Verhandlung wies Dall den Vergewaltigungsvorwurf zurück. Es sei vielmehr so gewesen, dass die Journalistin zudringlich geworden sei. Für ihn eine ungewöhnliche Situation, wie er erklärte: "Ich bin doch nicht George Clooney."
Der Vorfall soll sich im September 2013 in einer Suite des Zürcher Hotels "Renaissance" ereignet haben. Dall und die Klägerin hätten dort die Nacht im gleichen Bett verbracht. Zu sexuellen Handlungen sei es aber nicht gekommen, so Dall.
"Er kam mir vor wie ein Tier"
Die Klägerin widersprach seiner Darstellung: "Dann bin ich erwacht und da war Herr Dall mit seinem ganzen Gewicht auf meinem Körper. Ich hörte im Halbschlaf, wie er sagte, 'Zieh das jetzt ab, ich will dich jetzt f***'". Er kam mir vor wie ein Tier, er war wie eine Bestie", erklärte die Journalistin, die nach eigenen Angaben seitdem mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat.
"Ich sagte ihr, sie soll damit aufhören"
Dall widersprach ihrer Darstellung: Er habe sie in der fraglichen Nacht nur einmal angefasst, als er sie vorsichtig aus der Suite des Zürcher Hotels habe entfernen wollen. Sie sei aber völlig ausgeflippt, habe rumgeschrien und ihn beschimpft. Dann habe sie ihn plötzlich wieder abknutschen wollen, ihm ihre Brüste gezeigt und ihm in den Schritt gefasst. "Ich sagte ihr, sie soll damit aufhören", zitiert der "Blick" Dalls Aussage. Seit einer Prostata-Operation habe er ohnehin mit gewissen Einschränkungen zu kämpfen. Er sei zwar nicht impotent. Aber es klappe nicht mehr wie vorher.
"Die Initiative ging von Herrn Dall aus"
Irgendwann sei er dann - nicht ganz nüchtern - mit ihr zu Bett gegangen und habe schlafen wollen. Dass er sie gegen Morgen dann vergewaltigt habe, sei nicht wahr. Sie seien am Morgen aufgestanden, und irgendwann habe sie dann endlich "die Kurve gekratzt". Das vermeintliche Opfer schilderte die Szenen vor Gericht jedoch ganz anders: "Er hat mich gefragt, ob ich nicht bei ihm übernachten wolle, ich könne jetzt nicht mehr nach Hause fahren. Die Initiative ging von Herrn Dall aus", erklärte sie.
Pikanter E-Mail-Kontakt und illegale Tonaufnahme belasten Dall
Bereits vor dem Treffen der beiden in dem Hotel gab es offenbar einen intensiven E-Mail-Verkehr, aus dem auch in der Verhandlung vorgelesen wurde: "Als heute früh deine ersten geilen Mails kamen, habe ich gewichst und vorher nochmal", soll Dall geschrieben haben. Aus einer illegalen Tonbandaufnahme, die die Journalistin in dem Hotelzimmer mitschnitt, wurde das pikante Zitat des Komikers "Ich habe seit Jahren nicht mehr gevögelt" zu Gehör gebracht. Bei seinen Plädoyer stützte sich der Anwalt der Klägerin auch auf die Aufnahme, auf der zudem zu hören sei, wie sich Dall bei ihr entschuldigt. Für den Anwalt war dies "Blick Online" zufolge ein Beweis dafür, dass die beiden im Gegensatz zu Dalls Behauptungen Sex gehabt hatten.
Dall machte einen sicheren Eindruck
Dall machte vor Gericht einen gefassten, sicheren Eindruck und gab bereitwillig Auskunft. Das Strafverfahren hat jedoch bei ihm Spuren hinterlassen: Seine Herzprobleme seien seit Dezember 2013 schlimmer geworden. Auch finanziell hatte die Anklage Auswirkungen: Seit Bekanntwerden der Vorwürfe habe er keine neuen Aufträge mehr erhalten. "Die Drehbücher ruhen, solange dieser fürchterliche Verdacht besteht."
Klägerin soll zuvor Prominente gestalkt haben
Die Polizei nahm Dall Anfang November 2013 nach einem Auftritt in St. Gallen fest. Nach Schweizer Medienberichten ist die Klägerin mehrfach als Stalkerin in Erscheinung getreten. Sie soll Schweizer Politiker und Schauspieler ebenso verfolgt haben wie die Musikstars Udo Jürgens und Jürgen Drews.
Narzisstische Persönlichkeit und Wahnvorstellungen
Der Richter hatte ein psychiatrisches Gutachten zur Klägerin in Auftrag gegeben. Laut diesem hat sie unter anderem eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Der Gutachter schrieb außerdem, dass sie an Wahnvorstellungen leidet. Im Laufe der Verhandlung räumte die Klägerin ein, sie mache gegen ihre "Ängste" eine Therapie.