Streit mit Ex-Frau Schröder-Köpf Gerhard Schröder scheitert erneut vor Gericht
Gerhard Schröder wollte lebenslanges Wohnrecht in dem Haus, das zur Hälfte ihm und zur Hälfte seiner Ex-Frau Doris Schröder-Köpf gehört. Doch daraus wird nichts.
Das Oberlandesgericht Celle hat die Klage von Gerhard Schröder im Verfahren um das Wohn- und Nutzungsrecht des gemeinsamen Hauses mit seiner Ex-Frau Doris Schröder-Köpf in zweiter Instanz abgewiesen. Dies bestätigt der Anwalt der 59-jährigen Politikerin und Autorin der "Bild". Im Februar 2022 war der Altkanzler schon vor dem Amtsgericht Hannover gescheitert.
Schröder will abgesichert sein und hat deshalb lebenslanges Wohnrecht in dem Haus gefordert, welches ihm und seiner ehemaligen Ehegattin je zur Hälfte gehört. Sein Wohn- und Nutzungsrecht sollte im Grundbuch eingetragen werden, so forderte es der 78-Jährige.
Schröder zahlt Miete an Schröder-Köpf
Nach der Trennung 2016 von Doris Schröder-Köpf – die Scheidung wurde zwei Jahre später besiegelt – hatte Gerhard Schröder im ersten Stock des gemeinsamen Altbaus im Zooviertel Hannover eine Wohnung bezogen. Im Hochparterre ist sein Büro. Seine aktuelle Ehefrau, Soyeon Schröder-Kim, die er 2018 in Seoul geheiratet hatte, lebt heute mit ihm in dem Objekt. Seiner Ex-Frau zahlt er eine monatliche Miete.
Im Februar erklärte ein Sprecher des Amtsgerichts Hannover auf Nachfrage von t-online: "Der verfahrenseinleitende Antrag wurde auf Kosten des Antragstellers abgewiesen." Auch für die Kosten des jetzt gescheiterten Verfahrens muss Schröder aufkommen. Möglich wäre für den heutigen Lobbyisten und früheren Bundeskanzler nun noch, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
- bild.de: "Gas-Gerd verliert vor Gericht!" (kostenpflichtig)
- Anfrage an das Amtsgericht Hannover (Februar 2022)