Musik Helene Fischer: Ärger wegen Doppelgängerin

Helene Fischer ist ein Superstar der deutschen Schlagerszene. Allein der Name der blonden Sängerin zieht die Fans an. Das wussten wohl auch die Betreiber einer Gaststätte im nordrhein-westfälischen Wenden, die im Juli 2011 eine Schlagernacht veranstalteten. Mit dabei: das Helene-Fischer-Double Anni Perka. Nun steht den Veranstaltern deswegen Ärger ins Haus. Helene Fischer klagte wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte.
Stein des Anstoßes ist laut "Bild"-Zeitung die Tatsache, dass auf dem Plakat für die Veranstaltung zwar mit der Angabe "Helene Fischer Double" geworben wurde, das Wort "Double" aber wesentlich kleiner abgedruckt gewesen sein soll als der Name der Sängerin. Helene Fischers Anwalt sagte dem Blatt: "Es wurde bewusst der Versuch unternommen, beim flüchtigen Betrachter den Eindruck zu erwecken, dass tatsächlich Helene Fischer auftreten werde."
Gleich zwei Verfahren im Januar
Am Landgericht Siegen stehen deshalb laut "Der Westen" im Januar gleich zwei Verfahren an. "Die richtige Helene Fischer ließ die Beklagten unter Hinweis auf einen Verstoß gegen ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht abmahnen und forderte sie zu einer Unterlassungserklärung auf", sagte Niels Faßbender, Pressesprecher des Landgerichts, dem Portal. Zwar hätten die Beklagten diese Erklärung abgegeben, aber die durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten nicht zahlen wollen.
"Die Klägerin ist der Ansicht, das Auftreten eines Doubles verstoße gegen ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht, da es sich lediglich um eine exakte Nachahmung der richtigen Helene Fischer handele, durch die lediglich höhere Eintrittsgelder erzielt werden sollten", so der Pressesprecher weiter. Im zweiten Verfahren geht es laut "Bild" deshalb darum, herauszufinden, wie viel Geld der Wirt mit der Schlagernacht verdiente, um anschließend entsprechenden Schadenersatz zu fordern.