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Olympia: Jordan Chiles – Streit um Bronze im Bodenturnen droht zu eskalieren


Geht es vor das Schweizer Bundesgericht?
Streit um Olympia-Bronze droht zu eskalieren

Von dpa
13.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Jordan Chiles schaut ihre Bronzemedaille an: Der US-Amerikanerin wurde das Edelmetall aberkannt.Vergrößern des Bildes
Jordan Chiles schaut ihre Bronzemedaille an: Der US-Amerikanerin wurde das Edelmetall aberkannt. (Quelle: IMAGO/Daniela Porcelli)
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Erst bekam Jordan Chiles aus den USA Bronze im Bodenturnen, dann die Rumänin Ana Barbosu. Das verärgert die Amerikaner, die weiter kämpfen wollen.

Nach Angaben des US-Turnverbands wird sich der Internationale Sportgerichtshof Cas nicht erneut mit der Vergabe der Bronzemedaille bei den Olympischen Spielen beschäftigen. Man sei darüber informiert worden, dass die Regularien eine Veränderung des Schiedsspruches nicht zulassen, selbst wenn es weitere Beweise gebe, teilte USA Gymnastics mit.

Man sei "zutiefst enttäuscht" und werde alle Wege und Prozesse verfolgen, um Jordan Chiles wieder zur Bronzemedaillengewinnerin im Bodenturnen zu machen. Auch ein Anruf an das Schweizer Bundesgericht nannte der Verband explizit als möglichen Schritt.

Was war passiert?

Bei der Boden-Entscheidung am 5. August hatte das US-Team Einspruch gegen die Wertung von Chiles eingelegt. Nach Prüfung der Videoaufnahmen entschied die Jury, ein Element anzuerkennen und den Schwierigkeitswert nach oben zu korrigieren. Chiles kletterte damit auf Rang drei. Die Entscheidung fiel erst nach der Verkündung der Platzierungen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Rumänin Ana Barbosu schon mit der Landesfahne über der Schulter in der Halle ihren dritten Platz gefeiert.

Der rumänische Verband legte daraufhin Einspruch beim Cas ein, mit der Begründung, dass das US-Team die Korrektur nach einer Minute und vier Sekunden statt innerhalb von einer Minute nach Bekanntgabe der Wertung beantragt hatte. Dem schloss sich das Cas an und erklärte die Korrektur nach oben für wirkungslos. Am Sonntag präsentierte der US-Turnverband dem Gericht neues Videomaterial, demzufolge der erste Protest aber nach 47 Sekunden, ein zweiter nach 55 Sekunden kommuniziert worden sei. Damit darf oder kann sich das Sportgericht nach Angaben des Verbandes aber nicht mehr beschäftigen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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