Nach Rassismus-Eklat Duisburg - Osnabrück wird wiederholt
Das DFB-Sportgericht folgt einem Antrag des MSV Duisburg und des VfL Osnabrück im Sinne des Fußballs. Das wegen eines rassistischen Vorfalls abgebrochene Drittliga-Spiel wird wiederholt.
Das wegen einer rassistischen Beleidigung abgebrochene Drittligaspiel zwischen dem MSV Duisburg und dem VfL Osnabrück (hier erfahren Sie mehr zum Vorfall) wird wiederholt, soll aber nicht zum Präzedenzfall werden. Auf die Neuansetzung entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Donnerstag nach einem entsprechenden Antrag beider Vereine.
"Wir begrüßen dieses Urteil, das ist die Entscheidung, die der VfL und wir gemeinsam wollten", lobte MSV-Präsident Ingo Wald. "Ein Dank geht dabei auch an den DFB, der damit angemessen auf die Umstände des vergangenen Sonntags reagiert. Wir hoffen aber auch, dass so ein Spielabbruch einmalig bleibt. Die Geschehnisse sind eine deutliche Aufforderung an jeden, Menschlichkeit und Toleranz zu leben." Osnabrück sprach von einem Urteil "im Sinne des Fußballs" und dankte ebenfalls dem DFB.
Der Abbruch war der erste wegen Rassismus im deutschen Profifußball. Ein Nachholtermin wurde noch nicht angesetzt, über eine eventuelle Bestrafung des MSV soll später entschieden werden. VfL-Profi Aaron Opoku war von der Tribüne aus "erheblich rassistisch beleidigt" worden.
Das Sportgericht war in seinem Urteilsspruch lesbar um Differenzierung bemüht, bei weiteren Vorfällen wird ein Spiel wohl eher nicht wiederholt werden. "Bei dem Vorfall handelt es sich um einen nicht normierten Sonderfall, der ungeachtet eines etwaigen Verschuldens der beteiligten Vereine nach Ansicht des Sportgerichts eine Spielwiederholung rechtfertigt", sagte zwar Stephan Oberholz, der Stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.
"Das Recht steht allein dem Schiedsrichter zu"
"Emotional und moralisch" sei die Entscheidung des VfL Osnabrück, das Spiel nicht fortzusetzen, zudem nachvollziehbar. "Auch hat die Intention, ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen, unsere ausdrückliche Unterstützung."
Allerdings, so schränkte Oberholz ein, müsse "klar bleiben, dass das Recht zum Spielabbruch grundsätzlich allein dem Schiedsrichter zusteht. Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass in künftigen, vergleichbaren Fällen eines Spielabbruches in Bezug auf die Spielwertung immer auch Tatintensität, Täterprofil, Zeitpunkt und Spielstand näher in den Blick genommen werden müssen."
Beide Mannschaften sowie Schiedsrichter Nicolas Winter und sein Team hatten am Sonntag das Spielfeld verlassen. Der VfL sah sich nach kurzer Bedenkzeit nicht in der Lage weiterzuspielen. Daraufhin wurde die Partie abgebrochen.
Die Polizei Duisburg hat Anzeige gegen einen 55-Jährigen erstattet, der die Beleidigung zugegeben hat. Allerdings habe er einen anderen Spieler gemeint.
- Nachrichtenagentur SID