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FC Bayern München: Breno kommt aus dem Gefängnis frei


FC Bayern München
Bayerns Breno kommt frei

Von t-online, dapd, dpa
06.10.2011Lesedauer: 1 Min.
Breno darf vorerst das Gefängnis verlassen.Vergrößern des Bildes
Breno darf vorerst das Gefängnis verlassen. (Quelle: imago-images-bilder)

Bayern Münchens Verteidiger Breno kommt nach Zahlung einer Kaution wieder auf freien Fuß. Das Amtsgericht München hat den Haftbefehl gegen den Brasilianer wegen Verdachts auf schwere Brandstiftung "gegen strenge Auflagen" außer Vollzug gesetzt, teilte die Staatsanwaltschaft München I mit. Die geforderten Auflagen, unter anderem das Stellen einer Kaution, seien laut Brenos Anwalt Werner Leitner bereits erfüllt worden. (Zum Durchklicken: Die Chronologie zum Fall Breno)

"Wir sind sehr glücklich darüber, dass Breno heute aus der Untersuchungshaft entlassen wurde und er damit zu seiner Familie zurückkehren konnte“, sagt Bayerns Vorstandsvorsitzender Karl-Heinz Rummenigge. Auch Sportdirektor Christian Nerlinger zeigt sich erfreut: "Wir sind dem Gericht dankbar, dass es diesen Fall in unseren Augen sehr fair und sensibel behandelt hat. Unsere medizinische Abteilung mit Dr. Hans-Wilhelm Müller-Wohlfahrt an der Spitze wird nun dafür Sorge tragen, dass Brenos nach wie vor verletztes Knie behandelt und die Verletzung auskuriert wird, damit der Spieler schnellstmöglich wieder in das reguläre Mannschaftstraining eingegliedert werden kann."

Verdacht bleibt bestehen

Die Freilassung ist jedoch nicht mit einem Freispruch gleichzusetzen, der Verdacht bleibt weiterhin bestehen. Breno befand sich seit 24. September in Untersuchungshaft, nachdem eine von ihm angemietete Villa im Münchner Nobelbezirk Grünwald wenige Tage zuvor vollständig abgebrannt war. Der Sachschaden beläuft sich nach Schätzungen auf rund 1,5 Millionen Euro. Aufgrund des dringenden Tatverdachts der schweren Brandstiftung wurde der 21-Jährige festgenommen. Die Staatsanwaltschaft begründete die Untersuchungshaft mit Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Nach momentanem Stand der Ermittlungen bestehe diese nun aber nicht mehr, da laut Staatsanwaltschaft alle verfahrensrelevanten Beweise im Wesentlichen gesichert seien.

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