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Richter-Kritik: Polizei-Einsatz bei Demo war rechtswidrig


Demonstrationen
Richter-Kritik: Polizei-Einsatz bei Demo war rechtswidrig

Von dpa
Aktualisiert am 24.02.2025 - 16:17 UhrLesedauer: 2 Min.
Verwaltungsgericht in DüsseldorfVergrößern des Bildes
Die Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf kritisierten den Polizeieinsatz bei einer Wuppertaler Demo als rechtswidrig. (Symbolbild) (Quelle: Roland Weihrauch/dpa/dpa-bilder)
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Nach einer gewaltsam aufgelösten Demonstration in Wuppertal haben Richter der Polizei rechtswidriges Vorgehen bescheinigt. Eine vermeintliche Vermummung sei nur Corona-Schutz gewesen, so das Gericht.

Die Polizeigewalt bei einer Demonstration in Wuppertal vor viereinhalb Jahren ist rechtswidrig gewesen. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht den Beamten in einem Urteil attestiert (Az. 18 K 1220/22).

Die Polizei hatte damals den Demonstranten unterstellt, sich illegal vermummt zu haben und die Demo aufgelöst. Dabei hatten die Beamten Pfefferspray und Schlagstöcke eingesetzt. Doch das Gericht ist inzwischen überzeugt, dass die Demonstranten sich nicht illegal vermummten, sondern die Maskenpflicht einhalten wollten.

Zwölf Demonstranten und vier Polizisten waren nach Polizeiangaben damals leicht verletzt worden. Zahlreiche Demonstranten sagten als Zeugen vor Gericht aus, dass Maskenpflicht bestanden habe und das Tragen der Corona-Schutzmasken per Lautsprecher-Durchsagen angeordnet worden sei.

Dass die Demonstranten dann auch noch Kapuzen aufgezogen und Regenschirme aufgespannt hätten, habe nicht an einer Vermummungsabsicht, sondern am einsetzenden Regen gelegen, wie die ausführliche Beweisaufnahme ergeben habe. Ein Indiz dafür sei auch, dass die traditionelle jährliche die Friedrich-Engels-Gedenkdemonstration zuvor immer vollkommen friedlich und unauffällig abgelaufen sei.

Jährliche Gedenk-Demo

Konkret ging es um die Engels-Gedenkdemonstration am 7. August 2021 in Wuppertal. Für das Einschreiten der Polizei dabei hätten die Voraussetzungen gefehlt, stellte das Gericht fest. Bildaufnahmen, Identitätsfeststellungen, das Verbot von Fahnenstangen aus Weichholz, körperliche Übergriffe auf Demonstranten und Schlagstockeinsatz seien rechtswidrig gewesen.

Das gelte auch für die Beschränkung des Demonstrationszugs auf eine Standkundgebung, die vorzeitige Auflösung der Versammlung, das Verbot einer Spontan-Demo und die Ingewahrsamnahme von 77 Teilnehmern. Gegen das Urteil kann noch beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Berufung beantragt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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