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Brachialer SEK-Einsatz - 200.000 Euro-Klage verhandelt


Wuppertal
Brachialer SEK-Einsatz - 200.000 Euro-Klage verhandelt

Von dpa
Aktualisiert am 07.03.2025Lesedauer: 2 Min.
Einsatz eines SpezialeinsatzkommandosVergrößern des Bildes
Es gibt eine 200.000-Euro-Klage nach einem SEK-Einsatz. (Symbolbild) (Quelle: Roberto Pfeil/dpa/dpa-bilder)
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Spezialkräfte der Polizei demolieren mit Sprengladungen ein Haus, um einen Goldhändler festzunehmen, der sich mit Wissen der Behörden im Ausland aufhält. Der Fall hat ein Nachspiel vor Gericht.

Nach einem brachialen und umstrittenen SEK-Einsatz in Wuppertal ist am dortigen Landgericht über Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro verhandelt worden. Im Juni 2023 hatten Spezialkräfte der Polizei ein Haus gestürmt, um einen dort wohnenden Goldhändler festzunehmen.

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Das SEK war im Einsatz, weil bei ihm Waffen vermutet wurden. Der Mann war mit Erlaubnis der Staatsanwaltschaft im Ausland. Dass der Anwalt des Landes NRW am Freitag keinen internationalen Haftbefehl vorlegte, löste beim Richter Stirnrunzeln aus. Immerhin sei der Haftbefehl die rechtliche Grundlage des Einsatzes.

Entscheidend für die Frage, wer für die Schäden haftet, sei, ob das Landeskriminalamt hätte wissen müssen, dass sich der Gesuchte im Ausland aufhält. Als insgesamt unverhältnismäßig wertete das Gericht den Einsatz nicht.

Schüsse in die Luft

Immerhin seien bei einer früheren Durchsuchung Waffen bei dem Beschuldigten entdeckt worden. Warum das SEK bei dem Einsatz in die Luft geschossen habe, erschließe sich dem Gericht allerdings nicht. Der Vertreter des Landes zeigte sich an Vergleichsverhandlungen nicht interessiert.

Nach dem brachialen SEK-Einsatz hatte die Familie des Goldhändlers das Land Nordrhein-Westfalen auf mehr als 200.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt.

Die Polizei hatte das Gebäude im Juni 2023 gestürmt. Es kam zu Detonationen, die Spezialkräfte verschafften sich an vier Stellen gleichzeitig mit Sprengladungen Zutritt. Die Ehefrau des Goldhändlers wurde bei dem Einsatz von Splittern verletzt und erlitt einen Schock. Sie leide noch heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, hieß es.

Das NRW-Innenministerium hatte später eingeräumt, dass dem Vorfall ein "Büroversehen" zugrunde lag - die genehmigte Auslandsreise sei nicht im Polizeicomputer vermerkt gewesen.

Die Polizei war auf Bitte von Europol wegen des Verdachts des Goldschmuggels vorstellig geworden, die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Steuerhinterziehung gegen den Mann. Das Gericht will am 17. April in der Sache eine Entscheidung verkünden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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