Forensik Gutachterin im Prozess um Säure-Attentat: Erblindungsgefahr
Der Spitzenmanager Bernhard Günther hat bei dem Säureattentat in "abstrakter Lebensgefahr" geschwebt und hätte nach der Attacke auch komplett erblinden können. Wenn mehr Säure in seine Atemwege geraten wäre, wäre ein akutes Lungenversagen nicht auszuschließen gewesen, sagte am Freitag die Düsseldorfer Forensikerin Lisa Küppers als Gutachterin am dritten Prozesstag vor dem Wuppertaler Landgericht. Es sei auch möglich gewesen, dass er bei dem Angriff erblinde. Manager Bernhard Günther, damals Finanzvorstand der RWE-Tochter Innogy, wurde im März 2018 von zwei Maskierten rund 200 Meter vor seiner Haustür in Haan in einer Grünanlage angegriffen und mit hochkonzentrierter Schwefelsäure überschüttet.
Angeklagt ist ein 42-jähriger Belgier, dessen DNA in einem am Tatort entdeckten Handschuh sichergestellt worden war. Er streitet die Tat ab und behauptet, der Handschuh sei ihm gestohlen worden. Zur Tatzeit habe er im Bett gelegen und geschlafen, später sei er in einem Café gewesen und habe Fußball gesehen, hatte er bisher im Prozess behauptet.
Günther hatte beim Prozessauftakt berichtet, dass seine Augenlider durch den Anschlag vernarbt seien. "Das spüre ich jeden Morgen beim Aufwachen, dass die Welt nicht mehr so ist, wie sie vor dem Anschlag war." Der Vorsitzende Richter Holger Jung hatte gesagt, die Aktenlage spreche "mit hoher Wahrscheinlichkeit für einen Schuldspruch".
In dem Prozess ging es am Freitag auch um eine Verletzung am Fuß des Angeklagten und die Frage, ob sie beim Attentat durch die Schwefelsäure entstanden sein kann. Schwefelsäure könnte nach dem äußeren Anschein Ursache der Verletzung sein, sagte die Gutachterin Anne Heger. Es könne sich aber auch um eine Verbrennung handeln. Rückschlüsse auf die Entstehung seien schwer. Das lasse sich nicht mit Bestimmtheit sagen.
Der Angeklagte erklärte die Verletzung als Arbeitsunfall in der Garage. Er habe einen Katalysator fallen gelassen und sei dann in ein Regal gestolpert, in dem chemische Reinigungsmittel etwa für Felgen umgekippt seien. Dem Angeklagten drohen im Fall einer Verurteilung zwischen drei und 15 Jahren Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung.