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Keine Corona-Testpflicht mehr in den hessischen Schulen


Wiesbaden
Keine Corona-Testpflicht mehr in den hessischen Schulen

Von dpa
28.04.2022Lesedauer: 2 Min.
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Volker Bouffier (CDU), Ministerpräsident von Hessen, spricht im hessischen Landtag. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-bilder)
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Die Testpflicht in den hessischen Schulen wird aufgehoben. Stattdessen werden allen Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt, kündigte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstag in Wiesbaden an. Die Schülerinnen und Schüler erhielten die kostenlosen Antigen-Selbsttests von der Schule. Diese Regelung gelte ab kommendem Montag.

In den Schulen sei das Infektionsgeschehen überschaubar, begründete Bouffier die Maßnahme. "Deshalb konnten wir auch hier Schutzmaßnahmen an die aktuelle Lage anpassen." Gleichzeitig entfalle auch die Möglichkeit, die Kinder und Jugendlichen voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abzumelden. Alle Schülerinnen und Schüler müssten wieder am Unterricht in der Schule teilnehmen.

Auf Antrag könnten sie von der Präsenzpflicht befreit werden. Voraussetzung dafür ist nach Angaben des Regierungschefs, dass sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts bei einer Infektion dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. Das gelte etwa bei einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder einer diagnostizierten Immunschwäche.

Zudem tritt mit der neuen Corona-Verordnung ein neuer Hygieneplan in Kraft, nach welchem Sonderregelungen für den Pausen- oder Ganztagsbetrieb wegfallen. Der Unterricht in den Fächern Sport und Musik wie auch schulübergreifende Sportwettbewerbe könnten damit wieder ohne Einschränkungen stattfinden, teilte Bouffier mit.

Nach den neuen Regeln beträgt die Zeit der Quarantäne für Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, in Hessen den Angaben zufolge nur noch fünf Tage. Eine Freitestung sei nicht mehr notwendig, sagte der Ministerpräsident. Wenn Krankheitssymptome aufgetreten sind, sollte die Isolation aber eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt.

Neu ist mit der neuen Verordnung zudem, dass auch ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv-getesteten Personen nicht mehr in Quarantäne müssen. Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen von Infizierten werde empfohlen, mindestens fünf Tage ihre Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen, erklärte Bouffier. Infiziertes medizinisches Personal dürfe künftig seine Tätigkeit frühestes am fünften Tag nach dem Beginn der Isolation mit einer Freitestung wiederaufnehmen. Das negative Testergebnis müsse dem Gesundheitsamt vorliegen.

"Die Pandemie ist noch nicht vorbei, das ist uns bewusst", betonte der Ministerpräsident. Es sei jedoch wegen der aktuellen Lage verantwortbar, einen weiteren Schritt in Richtung Normalität zu gehen. Ein Wegweiser in der Corona-Pandemie sei die Situation in den hessischen Krankenhäusern. Es gebe aber weiter weniger Menschen, die mit einem schweren Verlauf ins Krankenhaus müssen und dort intensivmedizinisch behandelt werden. Daher habe sich die Landesregierung entschlossen, die Quarantäneregeln zu vereinfachen.

Die neuen hessischen Corona-Regeln treten an diesem Freitag (29.4.) in Kraft. Sie gelten im Land zunächst bis 26. Mai.

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