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Ministerpräsident: Masken bleiben bestes Mittel zum Schutz


Wiesbaden
Ministerpräsident: Masken bleiben bestes Mittel zum Schutz

Von dpa
28.03.2022Lesedauer: 3 Min.
Volker BouffierVergrößern des Bildes
Volker Bouffier (CDU), Ministerpräsident von Hessen, spricht während einer Sitzung des Bundesrates. (Quelle: Fabian Sommer/dpa/Archiv/dpa-bilder)

Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat die Hessen aufgefordert, verantwortungsvoll mit dem Wegfall von vielen Corona-Regeln umzugehen. "Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Das Coronavirus wird uns auch noch weiter beschäftigen", sagte er am Montag in Wiesbaden. Die neuen Regeln bedeuteten mehr Freiheiten, aber damit auch mehr Eigenverantwortung in der Hand der Bürger. Umso wichtiger sei es, dass nun jeder Einzelne darauf achte, unnötige Infektionsrisiken zu vermeiden und sich selbst und andere bestmöglich zu schützen.

Ab dem Wochenende ermöglicht das Bundesinfektionsschutzgesetz nur noch Corona-Basisschutzmaßnahmen. Für die meisten Übergangsregeln, die seit dem 19. März in Hessen gelten, gebe es dann keine Rechtsgrundlage mehr, erklärte der Regierungschef. Die Basisschutzmaßnahmen sehen eine Maskenpflicht und Testvorgaben nur noch in eng begrenzten Bereichen vor. "Die Schutzmaßnahmen, die das Bundesgesetz noch ermöglicht, nutzen wir bestmöglich aus", versicherte Bouffier.

Masken blieben das beste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu verringern. Gerade in Innenräumen sei es weiter sinnvoll, bei Begegnungen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich vorher zu testen. Das gelte ganz besonders, wenn man ältere oder vorerkrankte Personen trifft, die bei einer Infektion mit einem schweren Verlauf rechnen müssten. Auch das regelmäßige Lüften von Innenräumen bleibe eine einfache und effektive Maßnahme, um die Ansteckungsgefahr zu verringern.

Auch Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) beurteilte die Lage in der Corona-Pandemie nach wie vor kritisch. Die Belastung der Normalstationen in den Krankenhäusern erreiche Rekordwerte. Die Intensivstationen seien zwar nicht so belastet wie etwa im Spätherbst 2021, allerdings sei die Infektionsdynamik so hoch wie nie. Der Minister erneuerte die Kritik, dass künftig nur noch Basisschutzmaßnahmen im Kampf gegen die Pandemie möglich sind. Dies sei der Situation in keiner Weise zuträglich.

Die im Bundesgesetz beschriebenen Hotspot-Regelungen seien nach Auffassung der Landesregierung derzeit nicht umsetzbar, erklärten Bouffier und Klose. Die Vorgaben seien so hoch und diffus, dass sie faktisch ins Leere liefen. Eine rechtssichere Regelung sei nicht möglich. "Wir beobachten deshalb intensiv den weiteren Verlauf der Pandemie, um soweit möglich und notwendig weitere Regelungen zu treffen."

Nach der neuen hessischen Corona-Verordnung gilt vom 2. April an eine Maskenpflicht nur noch in Arztpraxen und Krankenhäusern, in Alten- und Pflegeheimen sowie bei Pflege- und Rettungsdiensten. Auch in Bussen und Bahnen im ÖPNV sowie im Fernverkehr und in Sammelunterkünften wie etwa Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften besteht weiter die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Eine Ausnahme dieser Pflicht gilt in Krankenhäusern für stationäre Patienten.

Corona-Testpflichten bestehen laut Staatskanzlei für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften. Ausnahmen sind demnach durch die Einrichtungsleitung für Geimpfte und Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich. Bewohner-Testungen könnten gerade in Pflegeheimen bei einem Ausbruchsgeschehen anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden.

In den hessischen Schulen werden nach der Verordnung der Landesregierung Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler weiterhin drei Mal wöchentlich getestet. Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden. Die neuen Corona-Regeln gelten laut Bouffier zunächst bis zum 29. April.

Die Corona-Inzidenzwerte sind derweil in Hessen am Montag leicht gesunken. Die Sieben-Tage-Inzidenz - also die Zahl der Neuansteckungen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche - lag nach Angaben des Robert Koch-Instituts bei 1532,9, nach 1534,0 am Vortag. Auch die für die Einschätzung der Corona-Lage im Land wichtige Hospitalisierungsinzidenz verringerte sich leicht von 7,04 am Vortag auf 6,61. Der Wert gibt an, wie viele Patienten bezogen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen mit einer Corona-Infektion ins Krankenhaus gekommen sind.

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