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Lübcke-Ausschuss: Verwaltungsgericht fehlten Infos zu H.


Wiesbaden
Lübcke-Ausschuss: Verwaltungsgericht fehlten Infos zu H.

Von dpa
12.01.2022Lesedauer: 2 Min.
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Das Kasseler Verwaltungsgericht verfügte bei der Entscheidung über eine Waffenbesitzkarte für den später wegen Beihilfe zum Mord an Walter Lübcke angeklagten Markus H. nicht über alle Informationen zu H. - das sagte eine Richterin am Donnerstag im Untersuchungsausschuss zur Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke aus. H. war in dem Prozess im vergangenen Jahr vom Beihilfevorwurf mangels Beweisen freigesprochen und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Die Richterin des Kasseler Verwaltungsgerichts sagte vor dem Untersuchungsausschuss, sie habe 2015 als Einzelrichterin ohne mündliche Verhandlung geurteilt. Der hessische Verfassungsschutz hatte damals gewusst, dass H. sich in den Jahren zuvor in sozialen Medien unter anderem antisemitisch geäußert hatte. Diese Informationen wurden jedoch nicht an das Gericht weitergegeben. Auf Fragen von Ausschussmitgliedern, ob diese Erkenntnisse Auswirkungen auf ihr Urteil gehabt hätten, antwortete die Richterin nicht.

Die Stadt Kassel hatte H. die Waffenbesitzkarte wegen seiner früheren rechtsextremen Äußerungen verweigert. Dagegen hatte H. beim Verwaltungsgericht geklagt. Nach zweijähriger Verfahrensdauer entschied das Gericht zu seinen Gunsten. Er durfte damit legal Schusswaffen besitzen. Das Gericht hatte damals geprüft, ob es innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Jahren Anhaltspunkte für eine "Unzuverlässigkeit" von H. gegeben hatte - jedoch keine gefunden. "Der Sachverhalt war nicht komplex", so die Richterin.

Der Ausschuss soll die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden im Mordfall Lübcke aufarbeiten - geplant sind Termine bis zum Frühjahr 2023. Der CDU-Politiker war 2019 erschossen worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den Täter Stephan Ernst vor einem Jahr wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ernst den Politiker aus rechtsextremen Motiven erschoss. Die Bundesanwaltschaft hatte H. beschuldigt, unter anderem mit gemeinsamen Schießübungen Ernst bei seinem Tatentschluss unterstützt und so Beihilfe geleistet zu haben.

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